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06.06.2017 -

Statistik-Meldungen

Einleitung

Fast jedes Unternehmen muss mittlerweile spezielle statistische Auswertungen an die Statistischen Ämter seines Bundeslandes oder des Bundes melden

Fast jedes Unternehmen muss mittlerweile spezielle statistische Auswertungen an die Statistischen Ämter seines Bundeslandes oder des Bundes melden. Dabei geht es vor allem um Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahlen (Voll- und Teilzeit).

Hierzu zählen beispielsweise folgende Auswertungen:

  • Monats- und Jahresbericht für Betriebe des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus
  • Vierteljährliche Verdiensterhebung
  • Monatserhebung im Einzelhandel (auch für Mehrländerunternehmen)
  • Monatserhebung im Gastgewerbe (auch für Mehrländerunternehmen)
  • Monatserhebung im Großhandel und in der Handelsvermittlung (auch für Mehrländerunternehmen)
  • Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich
  • Konjunkturstatistische Erhebung in bestimmten Dienstleistungsbereichen

Entlastungen für kleine und junge Unternehmen

Für Existenzgründer bzw. kleine und junge Unternehmen gibt es durch das Bürokratieentlastungsgesetz so genannte „Gründerausnahmen“ in der Wirtschaftsstatistik und in Teilen der Umweltstatistik. Diese gilt im Jahr der Betriebseröffnung bzw. auch in den beiden folgenden Jahren, sofern der Jahresumsatz dann 800.000 Euro nicht übersteigt. Befreit sind die Unternehmen von insgesamt acht unterschiedlichen Statistikgesetzen, u.a. von der Dienstleistungs- und Handelsstatistik sowie der Erhebung über Investitionen und Güter und Dienstleistungen für den Umweltschutz. Eine freiwillige Teilnahme ist natürlich möglich.

Online-Meldeverfahren

Um zeitintensives Zusammentragen von Informationen, Daten und Zahlen zu vermeiden, sollten die benötigten Daten bereits digital in Ihrem Unternehmen vorhanden sein: z.B. im Lohnprogramm in Ihrer IT. Über das Online-Meldeverfahren eSTATISTIK.core können die von der Statistik erfragten Daten automatisiert aus dem betrieblichen Rechnungswesen oder aus anderen elektronisch auswertbaren Unternehmensunterlagen gewonnen und übermittelt werden. Bei der Vorbereitung und Übermittlung der statistischen Meldungen kann Sie Ihr Steuerberater unterstützen.
www.core.estatistik.de

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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