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So geht es nach dem Unternehmensstart weiter

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Gründen

Kurz und knapp
So geht es nach dem Unternehmensstart weiter

So geht es nach dem Unternehmensstart weiter

Sie stehen kurz davor, Ihr Unternehmen zu starten? Höchste Zeit, wichtige Aufgaben in Angriff zu nehmen. Die folgenden Informationen zu den Themen Personal, Marketing, Controlling und Kooperationen helfen Ihnen dabei, sich auf den Start Ihres Unternehmens gut vorzubereiten.

Personal

Motivierte und qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind entscheidend dafür, dass Sie sich mit Ihrem jungen Unternehmen erfolgreich am Markt etablieren können. Doch bevor Sie sich auf die Suche nach geeigneten Fachkräften machen, sollten Sie zum Beispiel die Online-Informationen der Bundesagentur für Arbeit oder auch des KOFA Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung nutzen. Das KOFA ist ein Projekt im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums. Erkundigen Sie sich auch darüber, wie Sie sich am besten auf ein Bewerbungsgespräch vorbereiten und welche „Dos“ und „Don’ts“ es dabei gibt. Machen Sie sich mit der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen und den Grundlagen des Arbeitsrechts vertraut. Bei der Vorbereitung auf Ihre Rolle als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber helfen Ihnen auch die Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern.

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Weitere Informationen:

BMWK-Existenzgründungsportal: Checklisten & Übersichten „Personal“
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten zur Existenzgründung

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeber-Service
www.arbeitsagentur.de → Unternehmen → Arbeitgeber-Service

Bundesagentur für Arbeit: Arbeitskräfte finden
www.arbeitsagentur.de → Unternehmen → Arbeitskräfte finden

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Broschüre „Arbeitsrecht“
www.bmas.de → Service → Publikationen

KOFA Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung: Mitarbeiter finden
www.kofa.de → Menü → Mitarbeiter finden

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Bitte beachten Sie bei Ihrer Personalplanung und -suche diese und weitere rechtliche Regelungen:

  • Mindestlohn
    Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt 12,41 Euro (brutto) pro Stunde. Er steigt ab 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro und gilt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ausgenommen sind Beschäftigte unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung sowie (für die ersten sechs Monate der Beschäftigung) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die unmittelbar vor Beginn der Beschäftigung langzeitarbeitslos gewesen sind. Der Mindestlohn gilt mit Ausnahmen auch für Praktikantinnen und Praktikanten.
  • Arbeitszeit
    Die werktägliche Arbeitszeit darf grundsätzlich nur acht Stunden betragen. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn durch entsprechenden Freizeitausgleich innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen eine durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden eingehalten wird.
  • Teilzeitarbeit
    Sofern sich der Arbeitsplatz dafür eignet, müssen sie ihn auch als Teilzeitarbeitsplatz ausschreiben (Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG § 7). Detaillierte Informationen rund um das Thema Personal bieten die Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern sowie die u.g. Webadressen.

Weitere Informationen:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Der Mindestlohn – Merkblatt für Arbeitgeber
www.bmas.de → Arbeit → Mindestlohn

Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet: Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
www.gesetze-im-internet.de → Titelsuche: TzBfG

Bundesministerium der Justiz: Gesetze im Internet: Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
www.gesetze-im-internet.de → Titelsuche: ArbZG

Arbeitsverhältnisse

Es gibt verschieden Möglichkeiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beschäftigen:

Minijobs bis 538 Euro monatlich
Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt monatlich 538 Euro nicht überschreitet. Wann, wie oft und wie lange gearbeitet wird, spielt dabei keine Rolle und kann flexibel gestaltet werden. Was Sie bei der Anmeldung von Minijobbern beachten müssen und welche Steuern und Sozialabgaben Sie abführen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

Kurzfristige Beschäftigungen
Kurzfristige Beschäftigungen sind auf drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Auch dabei fallen für Sie als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber Abgaben und Steuern an. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle. Informationen und Unterlagen dazu finden Sie auf der Webseite der Minijob-Zentrale.

Midijobs
Um einen Midijob handelt es sich, wenn der monatliche Verdienst zwischen 538,01 Euro und 2.000 Euro liegt. Midijobber und Midijobberinnen sowie Arbeitgebende zahlen Beiträge an die Sozialversicherung, wobei der Beitragsanteil für Midijobber und Midijobberinnen stark reduziert ist. Sie werden nicht bei der Minijob-Zentrale, sondern bei der Krankenkasse des Midijobber bzw. der Midijobberin angemeldet.

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Befristete Arbeitsverhältnisse
Ein Arbeitsvertrag kann auch nur für eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Beispiel: der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Beispiele für weitere sachliche Gründe finden Sie in § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Für junge Unternehmen ist wichtig zu wissen: In den ersten vier Jahren nach der Gründung ist die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von vier Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von vier Jahren ist auch die mehrfache Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

Vollzeitarbeitsverhältnis
Es handelt sich um ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis und beinhaltet die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers.

Leih- bzw. Zeitarbeitsverhältnis
Leiharbeitskräfte werden über Zeitarbeitsfirmen vermittelt. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer beraten. Die rechtliche Grundlage bildet das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.


Weitere Informationen:

Minijob-Zentrale
Gewerblichen Minijob anmelden
www.minijob-zentrale.de → Minijob anmelden → Minijob im Gewerbe anmelden

Kurzfristige Beschäftigung
www.minijob-zentrale.de → Die Minijobs → Kurzfristige Beschäftigung

Midijobs
www.minijob-zentrale.de → Die Minijobs → Midijobs

Bundesagentur für Arbeit
Arbeitnehmerüberlassung
www.arbeitsagentur.de → Unternehmen Personalfragen klären → Pflichten → Arbeitnehmerüberlassung

Bundesministerium der Justiz
Gesetze im Internet
Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (§ 14 TzBfG)
www.gesetze-im-internet.de → Titelsuche: TzBfG

Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung
www.gesetze-im-internet.de →Titelsuche: Arbeitnehmerüberlassung

Vorsicht: Scheinselbstständigkeit

Wenn Sie Aufgaben an sog. „freie“ Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen vergeben, sollten Sie sicherstellen, dass diese tatsächlich im unternehmerischen Sinne selbstständig und nicht scheinselbstständig sind. Eine tatsächlich selbstständige Tätigkeit ist gekennzeichnet durch:

  • ein eigenes unternehmerisches Risiko
  • die Verfügbarkeit über die eigene Arbeitskraft
  • freie Gestaltung der Tätigkeit und Arbeitszeit
  • mehrere Auftraggeber

Treffen auf Ihren Vertragspartner bzw. Ihre Vertragspartnerin nicht die o.g. Kriterien zu, muss von einer scheinselbstständigen Tätigkeit ausgegangen werden. In dem Fall laufen Sie Gefahr, dass Sie (rückwirkend) gemeinsam mit Ihrem „freien“ Mitarbeiter bzw. Ihrer „freien“ Mitarbeiterin Beiträge an die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen müssen. Im Zweifelsfall sollten Sie daher frühzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durch die Deutsche Rentenversicherung Bund durchführen lassen. Auf deren Webseite finden Sie ausführliche Informationen dazu.

Deutsche Rentenversicherung Bund

Selbstständige
www.deutsche-rentenversicherung.de → Online-Services → Suchbegriff: Scheinselbstständige

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anmelden

Setzen Sie sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden/Versicherungen in Verbindung und erkundigen Sie sich über das Anmeldeprocedere sowie weitere, ggf. laufende, Pflichten. Viele der Behörden/Versicherungen bieten einen eigenen Service für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber an.

Betriebsnummer beantragen

Wenn Sie sozialversicherungspflichtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Mini- oder Midijobber oder Auszubildende beschäftigen, benötigen Sie eine Betriebsnummer. Beantragt wird die achtstellige Nummer beim Betriebsnummern-Service der Bundesagentur für Arbeit. Die Betriebsnummer ist die Grundlage für die Meldung zur Sozialversicherung.

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Sozialversicherung

Die Krankenkassen ziehen die Beiträge für die gesetzliche Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein. Sie müssen Ihre sozialversicherungspflichtige(n) Mitarbeiterin bzw. Ihren Mitarbeiter daher bei ihrer/seiner Krankenkasse anmelden. Lassen Sie sich den Sozialversicherungsausweis Ihrer Mitarbeiterin oder Ihres Mitarbeiters aushändigen. Für die Dauer der Beschäftigung müssen Sie die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung berechnen und regelmäßig melden. Das SV-Meldeportal unterstützt vorrangig kleinere Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei ihren Meldepflichten für die elektronische Übermittlung von Beitragsnachweisen, Meldungen, Anträgen und Bescheinigungen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden jeweils von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer und der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber getragen (Ausnahmen Mini-Jobber). Informieren Sie sich über Ihre Pflichten als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber und nutzen Sie den Beratungsservice der Krankenkassen. Beachten Sie: Minijobberinnen und Minijobber werden bei der Minijob-Zentrale angemeldet.

Gesetzliche Unfallversicherung

Kontaktieren Sie die zuständige Berufsgenossenschaft (BG). Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen dort gesetzlich unfallversichert werden. Die Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung trägt allein das Unternehmen. Wenn Sie nicht wissen, welche BG für Ihr Unternehmen zuständig ist, erkundigen Sie sich bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Die BG berät Sie auch dazu, wie Sie Ihre Arbeitsstätte, Ihre Maschinen, Geräte, Anlagen usw. einrichten müssen, um Ihre Arbeitnehmerinnen und -nehmer vor Gefahren für Leben und Gesundheit zu schützen.

Gesundheitsamt

Wenn Sie einen gastronomischen Betrieb führen oder Lebensmittel verkaufen, benötigt Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Amtsarztes.

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Weitere Informationen:

Bundesagentur für Arbeit: Betriebsnummern-Service
www.arbeitsagentur.de → Unternehmen → Betriebsnummern-Service

DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung: Berufsgenossenschaften
www.dguv.de → Quicklinks → Berufsgenossenschaften

Marketing

Die wichtigste Frage, die Sie sich als Unternehmerin oder Unternehmer immer wieder stellen müssen, lautet: Was muss ich tun, damit meine Produkte oder meine Dienstleistungen tatsächlich in ausreichender Menge und zu einem annehmbaren Preis gekauft werden?

Gehen Sie möglichst strategisch an diese Frage heran und nutzen Sie dabei den sogenannten Marketing-Mix. Erfolgreich ist, wer die folgenden vier Marketingelemente und die damit verbundenen Antworten auf die Fragen optimal aufeinander abstimmt:

  • Produkt/Dienstleistung: Welchen Nutzen hat mein Produkt oder meine Dienstleistung für welche Kundinnen und Kunden?
  • Preis: Zu welchem Preis kann ich meine Produkte oder meine Dienstleistung anbieten?
  • Vertrieb: Wie kommt mein Produkt zu meinen Kundinnen und Kunden?
  • Werbung/Kommunikation: Wie erfahren meine Kundinnen und Kunden von meinem Produkt oder meiner Dienstleistung?
Welche weiteren Fragen mit den einzelnen Marketing-Elementen verbunden sind, erfahren Sie u.a. in den Checklisten des BMWK-Existenzgründungsportals.

Weitere Informationen:

BMWK-Existenzgründungsportal
Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Auswahl: Marketing

Planen Sie Ihre Marketingaktivitäten
Marketing ist eine Daueraufgabe. Mit der regelmäßigen Planung ihrer Marketingaktivitäten behalten Sie den Überblick.

Wie ist die Marktsituation?
Märkte sind bekanntlich ständig in Bewegung. Darum sollten Sie sich kontinuierlich Informationen über die Märkte, in der sich Ihr Unternehmen befindet, beschaffen. Nutzen Sie dafür zum Beispiel die Informationen der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern, der Berufs- und Fachverbände sowie der Wirtschaftsmedien.

Wie ist die Unternehmenssituation?
Wie Ihr Unternehmen im Vergleich zu Ihren Wettbewerbern dasteht, können Sie mit einer Konkurrenzanalyse feststellen. Dadurch können Sie Ihre Handlungsspielräume ausloten. Zum Beispiel bei einer höheren Produktqualität, qualifiziertem Personal, freundlicherem Service, günstigeren Preis, schnelleren Vertrieb, persönlicherer Kundenkommunikation.

Wie lauten Ihre Marketing-Ziele?
Sie haben festgestellt, wie die Situation in Ihrem Unternehmen und in Ihrem Markt ist und welche Stärken und Schwächen vorliegen. Auf dieser Grundlage können Sie kurz- (1 - 3 Jahre), mittel- (4 - 5 Jahre) und langfristige (6 - 10 Jahre) Ziele festlegen. Achten sie darauf, dass Sie diese Ziele so formulieren, dass Sie später auch deren Erfolg kontrollieren können. Kurzfristige Ziele können zum Beispiel sein: Wir wollen unseren Absatz, Umsatz, Gewinn bis zum Jahr 20.. um xy Prozent steigern. Wir wollen mit unserem Angebot bis zum Jahr 20.. einen Marktanteil von xy Prozent erzielen. Ein langfristiges Ziel kann folgendes sein: Wir wollen, dass Kunden und Konkurrenten unser Unternehmen bis zum Jahr 20.. mit folgendem Image verbinden.

Mit welchen Marketing-Maßnahmen möchten Sie diese Ziele erreichen?
Schauen Sie sich die Ergebnisse Ihrer Marketing-Ziele an. Entwickeln Sie geeignete Marketing-Maßnahmen, indem Sie die vier Marketingelemente aus dem Marketing Mix ausgewogen kombinieren.

Was tun, wenn Sie Ihre Ziele nicht erreichen?
Betreiben Sie Ursachenforschung: Warum erreichen Sie Ihre Marketingziele nicht? Nehmen Sie ggf. externe Beratung in Anspruch, um darauf aufbauend Maßnahmen zu entwickeln. Wenn Sie das wichtigste Hindernis entdeckt haben, machen Sie es zum Dreh- und Angelpunkt Ihrer Marketing-Maßnahmen. Was hindert Sie z.B. daran, dass Sie Ihren Umsatz nicht steigern können? Was hindert Sie daran, dass Sie im Gegensatz zu Ihren Konkurrenten keine neuen Märkte erschließen können?

Wie hoch ist Ihr Werbebudget?
Kalkulieren Sie Ihr Budget für Werbung, Verkaufsförderung und Kommunikation mit (potenziellen) Kundinnen und Kunden. Eine Orientierungsgröße könnte ein bestimmter Prozentanteil Ihres Umsatzes sein. Wenn Sie neu auf dem Markt sind oder ein neues Produkt einführen wollen, müssen Sie ein höheres Budget einplanen.

Welchen Erfolg haben Ihre Marketing-Maßnahmen?
Der Erfolg von Marketingmaßnahmen ist nicht immer leicht zu messen: Wie ist der Erfolg Ihrer Werbung? Wird Ihr Produkt tatsächlich häufiger gekauft, weil es eine andere Verpackung hat? Wichtige Hinweise dazu erhalten Sie über das Kaufverhalten sowie die Kommunikation mit Ihren Kundinnen und Kunden. Nutzen Sie jede Möglichkeit vor Ort im Geschäft und/oder online über geeignete Feedbacktools, um von Ihren Kundinnen und Kunden zu erfahren, ob sie mit Ihrem Produkt, Ihrer Leistung und Ihrem Service zufrieden sind – und wenn nicht: warum?

Controlling

Behalten Sie den Überblick über Ihre Unternehmenszahlen, damit Ihr Unternehmen „auf Kurs“ bleibt. Controlling ist dafür unverzichtbar. Es bedeutet, regelmäßig Daten zu verschiedenen Bereichen des Unternehmens unter die Lupe zu nehmen und aktuelle und zurückliegende Daten zu vergleichen. Die Ergebnisse bilden die Grundlage für Ihre fortlaufende Unternehmensplanung.

1. Schritt: Der Blick nach innen – Umsätze und Kosten prüfen
Für eine fundierte Planung benötigen Sie zunächst eine Bestandsaufnahme, also einen Überblick über Ihre aktuelle Lage. Nehmen Sie Ihre Unternehmenszahlen unter die Lupe: Wie entwickeln sich Umsatz und Gewinn? Wie steht es um die Kosten? Sehen Sie dafür in Ihren Betriebswirtschaftlichen Auswertungen nach, die Sie ohnehin monatlich durchführen (sollten). Wie haben sich die Zahlen seit dem Vorjahr und dem Vormonat verändert?

2. Schritt: Blick nach außen – Marktchancen finden
Dieser zweite Planungsschritt ist eine klassische Aufgabe Ihrer Absatzplanung bzw. Ihres Marketings: Sie sollten sich vergewissern, wer Ihre Kundinnen und Kunden sind und welche Wünsche und Bedürfnisse sie haben. Sehen Sie sich auch genau an, wie sich Ihre Branche entwickelt. Nutzen Sie Branchendaten, um festzustellen, wie gut oder schlecht Ihr Unternehmen im Verhältnis zu vergleichbaren Betrieben abschneidet.

3. Schritt: Stärken- und Schwächen-Check
Identifizieren Sie Ihre Stärken und Schwächen. Ermitteln Sie außerdem die Chancen und Risiken für Ihr Unternehmen. Dabei handelt es sich um Faktoren, die von außen einwirken, auf die Sie also nur reagieren können. Ihre Aufgabe ist nun, Stärken zu stärken, Schwächen auszugleichen, Chancen zu nutzen, Risiken zu verringern.

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4. Schritt: Ziele formulieren
Wenn Sie sich einen Überblick über die finanzielle Lage Ihres Unternehmens verschafft, die Marktbedingungen abgeklopft und sich mit Ihren Stärken und Schwächen beschäftigt haben, legen Sie Ihre Ziele fest. Die können Sie daraus ableiten, was Sie bei Ihrer Bestandsaufnahme über Ihr Unternehmen erfahren haben. Jedes Ziel sollte möglichst präzise formuliert und realistisch sein. Beispiel: Wir wollen unseren Umsatz um fünf Prozent steigern.

5. Schritt: Maßnahmen ergreifen
Stehen die Ziele fest, benötigen Sie einen „roten Faden“, an dem Sie sich orientieren können: eine Strategie. Sobald Sie die festgelegt haben, sollten Sie Maßnahmen entwickeln, um die Strategie in die Tat umzusetzen.

6. Schritt: Kontrolle (Soll-Ist-Vergleich)
Nach einer gewissen Zeit müssen Sie überprüfen, ob Sie mit Ihrer Strategie und Ihren Maßnahmen Ihre gesteckten Ziele erreicht haben. Am besten erledigen Sie das im Rahmen einer monatlichen Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) und der Kontrolle Ihrer Kennzahlen (Soll-Ist-Vergleich).

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Controlling zu Umsatz, Kosten, Gewinn

Nutzen Sie für Ihr Controlling folgende Standardinstrumente:

Diese Instrumente sind je nach Unternehmen Pflicht:

  • Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) (für Freiberufler und kleine Unternehmen)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (für Unternehmen mit doppelter Buchführung)
  • Bilanz (für Unternehmen mit doppelter Buchführung)

Diese Instrumente sollten Sie unbedingt einsetzen – auch wenn sie nicht verpflichtend sind:

  • Soll-Ist-Vergleich (Kontrolle)
  • Deckungsbeitragsrechnung und Break-Even-Analyse
  • Kostenartenrechnung (für kleine Unternehmen)
  • Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) (zur aktuellen Ertragslage mittlerer und größerer Unternehmen)

Diese Instrumente können Sie bei Bedarf nutzen, um spezielle Fragen zu beantworten:

  • Zeitreihen
  • Betriebsvergleiche

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Kennzahlen zur Unternehmenssteuerung
Kennzahlen helfen Ihnen dabei, ausgewählte Unternehmensbereiche noch genauer als mit den gängigen Controllinginstrumenten unter die Lupe zu nehmen: Wie hat sich der Auftragsbestand entwickelt? Wie viele neue Kunden konnten wir gewinnen? Wie steht es um den Cashflow (Teil des Umsatzes, der an Liquidität im Unternehmen zurückbleibt und z.B. für Investitionen zur Verfügung steht).

Wichtige Kennzahlen zur Unternehmensleistung:

  • Auftragsbestand (Euro-Summe aller verbindlich erteilten Aufträge, die noch nicht ausgeliefert und berechnet sind)
  • Auftragseingang (Euro-Summe aller verbindlich erteilten Aufträge)
  • Relation der abgegebenen Angebote zu gewonnenen Aufträgen (Quotient)
  • Durchschnittliche Kosten pro Auftrag (Euro-Summe)
  • Durchschnittliche Herstellkosten pro Produkt (Euro-Summe)
  • Durchschnittlicher Preis für Auftrag (Euro-Summe)
  • Durchschnittlicher Preis für Produkt (Euro-Summe)

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Wichtige Kennzahlen zum Thema Kundschaft des Unternehmens:

  • Zahl „kaufende“ Kunden
  • Zahl Neukunden
  • Umsatz pro Kunde (Euro-Summe)
  • Zahl wichtiger Kunden, die seit dem Monat xy oder dem Jahr 20.. nicht mehr gekauft haben
  • Zahl der Kundenverluste an Wettbewerber

Wichtige Kennzahlen zum Thema Wettbewerber des Unternehmens:

  • Zahl neuer Wettbewerber
  • Zahl neuer Wettbewerber-Produkte

Wichtige Kennzahlen zum Thema Finanzen des Unternehmens:

  • Bestand Forderungen aller gebuchten, aber noch nicht
  • bezahlten Ausgangs-Rechnungen (Euro-Summe)
  • Höhe des Guthabens in der Barkasse und auf der Bank (Euro-Summe)
  • Laufende Kredite (Euro-Summe)
  • Leasing- und Mietkosten (Euro-Summe)
  • Zahl der Mitarbeiter
  • Bestand Verbindlichkeiten (Euro-Summe der gebuchten, aber noch nicht bezahlten Eingangsrechnungen)
  • Forderungsausfälle (Euro-Summe)
  • Lagerbestand (Euro-Summe)
  • Lieferanten (ABC-Lieferanten)

Wichtige Kennzahlen zur Zukunft des Unternehmens:

  • Zahl der Reklamationen
  • Reklamationskosten (Euro-Summe für nicht bezahlte Leistungen plus Rückabwicklung)
  • Zahl verfügbarer neuer Produktideen
  • Zahl der langfristigen Kundenbeziehungen (z. B. Rahmenverträge)
Nähere Informationen zu Controllinginstrumenten finden Sie in den Checklisten und Übersichten des BMWK-Existenzgründungsportals.

Weitere Informationen:
BMWK-Existenzgründungsportal: Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Auswahl: „Controlling“ und „Preiskalkulation/Rechnungswesen“

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Kooperationen

Unternehmen können ihre unternehmerischen Chancen vergrößern und ihre Risiken auf mehrere Schultern verteilen, indem sie miteinander kooperieren. Sie steigern dadurch ihre Wettbewerbsfähigkeit.

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Vorteile von Kooperationen
Mit Kooperationen lassen sich

  • Kosten senken,
  • wettbewerbsfähigere Preise kalkulieren,
  • zusätzliche Produkte und Dienstleistungen anbieten,
  • die Qualität von Produkten und Dienstleistungen verbessern,
  • neue Kundengruppen erschließen,
  • Vertretungen bei Krankheit oder Urlaub organisieren.

Entscheidend ist: Keiner der Partner gibt dabei seine unternehmerische Unabhängigkeit auf.

Kooperationen planen
Wenn Erwartungen und Ziele nicht klar definiert und die Aufteilung der Aufgaben und Kosten nicht eindeutig vereinbart sind, verlaufen Kooperationen meist unbefriedigend. Diese Probleme lassen sich durch eine gute Vorbereitung vermeiden. Wobei es empfehlenswert ist, sich von Fachleuten zum Beispiel der Industrie- und Handelskammern oder Handwerkskammern vorab beraten zu lassen.

Kooperationspartner finden
Die meisten Industrie und Handelskammern, Handwerkskammern oder auch Berufsverbände bieten Kooperationsbörsen an: regional, bundesweit oder auch international. Nutzen Sie auch die vielen Messen, Matching- und Netzwerkveranstaltungen, die in Ihrer Region von den Kammern und Verbänden durchgeführt werden, um potenzielle Kooperationspartner kennenzulernen.

Kooperationsformen

Die Kooperationsform hängt vor allem davon ab, von welcher Dauer die Kooperationsform sein soll, wie viele Partnerunternehmen sich daran beteiligen, welchen Einfluss alle Beteiligten auf Entscheidungen nehmen sollen, wie groß der finanzielle Aufwand sein darf und wie die Haftung geregelt sein soll.

  • Zukauf von Einzelleistungen (Unterauftrag)
    Ziel ist, einen (vorübergehenden) Engpass im eigenen Unternehmen zu beseitigen. Vertraglich wird die Zusammenarbeit so einfach wie möglich geregelt: Das Sub­Unternehmen erhält einen Unterauftrag, der die beiderseitigen Rechte und Pflichten regelt.
  • Vermittlung von Aufträgen
    Aufträge, die im eigenen Unternehmen mangels Kapazitäten oder mangels Know­how nicht zu bewältigen sind, können an ähnlich arbeitende Unternehmen der eigenen Branche weitervermittelt werden (üblicherweise gegen Provision).
  • Bietergemeinschaft/Arbeitsgemeinschaft
    Bietergemeinschaften sind sinnvoll, wenn sich verschiedene kleinere Unternehmen für einen größeren Auftrag bewerben möchten. Wird der Auftrag an die Gemeinschaft erteilt, wird aus der Bietergemeinschaft eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Sie hat in der Regel die Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, s. u.), zuweilen auch einer Offenen Handelsgesellschaft (OHG).
  • Interessengemeinschaft/Strategische Allianz
    In einer strategischen Allianz verpflichten sich die teilnehmenden Unternehmen in unternehmensstrategisch relevanten Bereichen (z. B. Einkauf, Vertrieb, Produktion) zur Zusammenarbeit.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    Eine Kooperation, in der sich die beteiligten Partnerunternehmen darauf festlegen, ein bestimmtes Ziel zu erreichen, und die nach außen hin als ein Unternehmen auftritt, wird damit in aller Regel zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). [UMBRUCH]
  • Gemeinsames neues Unternehmen/Joint Venture
    Vor allem längerfristige Kooperationen können in der Form eines neu gegründeten Unternehmens in die Tat umgesetzt werden: als so genanntes Joint Venture. Dieses neue Unternehmen ist rechtlich selbstständig. Es kann jede beliebige Rechtsform annehmen.
  • Genossenschaften (eG)
    Die eingetragene Genossenschaft ist eine Rechtsform, die ihre Mitglieder bei ihren wirtschaftlichen Unternehmungen fördern soll. Dazu können gehören: Einkauf, Produktion/Fertigung oder Verkauf auf gemeinschaftliche Rechnung. Außerdem kann die Genossenschaft auf gemeinschaftliche Rechnung z. B. Maschinen zur gemeinschaftlichen Nutzung anschaffen.
  • Partnerschaftsgesellschaften freier Berufe
    Die Partnerschaftsgesellschaft (PartG) und die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) sind Rechtsformen für Angehörige der freien Berufe, die eigenverantwortlich mit Partnern zusammenarbeiten möchten (z. B. Rechtsanwalt mit Wirtschaftsprüfer).

Weitere Informationen:
BMWK-Existenzgründungsportal
Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Auswahl: Kooperationen

Impressum
Copyright: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Diese Texte stehen unter einer Creative Commons Namensnennung | Keine Bearbeitung 3.0 Deutschland Lizenz.

Quelle: www.bmwk.de Abrufdatum: 01.01.2024

Gründen - Kurz und knapp

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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