Die Vorzeichen, die zu einer unternehmerischen Schieflage führen können, sind vielfältig: Ein größerer Kunde zahlt nicht. Ein Auftraggeber springt ab, weil Ihre Leistungen oder Produkte nicht mehr benötigt werden. Ein neuer Wettbewerber bietet ähnliche Leistungen oder Produkte zu einem günstigeren Preis an usw. Als Unternehmerin oder Unternehmer sollten Sie wissen, welche Warnsignale es gibt und was Sie tun können, um gegenzusteuern. Dabei lassen sich drei Phasen voneinander unterscheiden:
Falscher Kurs: Strategiekrise
Eine Strategiekrise ist schwer auszumachen. Es gibt keine eindeutigen Frühwarnsignale. Ertragsziele wie Gewinn, Umsatz oder Absatzzahlen werden noch erreicht, auch die Liquidität ist nicht beeinträchtigt. Anhand der Betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) ist diese Phase daher meist nicht erkennbar. Aber: Das Unternehmen ist nicht mehr wirklich marktgerecht ausgerichtet. Produkte oder Dienstleistungen sind womöglich nicht auf der Höhe der Zeit. Wichtige Erfolgsfaktoren und ehemalige Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens sind aufgebraucht und ziehen nicht mehr. Die Wettbewerbsposition am Markt verschlechtert sich.
Was tun?
Die Unternehmensleitung muss sich auf den veränderten Markt und das Konsumverhalten der Kundschaft einstellen. Investitionen in neue technische Anwendungen in Verwaltung, Produktion, Vertrieb o.a. können Kosten senken, die Effizienz steigern und/oder zu neuen Kundinnen und Kunden führen.
Hohe Kosten, geringe Erträge: Erfolgskrise
Eine Erfolgskrise ist deutlicher als eine Strategiekrise zu erkennen. Die gesteckten Ziele werden immer wieder verfehlt, die Zahl der Aufträge geht zurück, Umsätze und Gewinne sinken, die Kosten sind erdrückend. Die bedrohliche Lage bleibt meist auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht lange verborgen: Betriebsklima und Arbeitsmotivation leiden darunter. Die Schulden steigen, so dass kein Geld für notwendige Veränderungen mehr zur Verfügung steht.
Was tun?
Es reicht nun nicht mehr aus, Produkte oder Dienstleistungen weiterzuentwickeln. Vielmehr ist eine drastische Kursänderung angesagt: ein so genannter Turnaround. Dabei sind vor allem Sanierungsmaßnahmen fällig, die die Kosten senken, die betrieblichen Abläufe effektiver gestalten und die Erträge erhöhen.
Drohende Zahlungsunfähigkeit: Liquiditätskrise
Die Liquiditätskrise ist das letzte Stadium der Krisenentwicklung. Umsätze und Gewinne gehen rapide zurück, Rechnungen können nicht mehr fristgerecht bezahlt werden, Mahnungen stapeln sich, der Kontokorrentkredit ist dauerhaft ausgereizt, Bank oder Sparkasse geben keine weiteren Kredite mehr, Lieferanten liefern nur noch gegen Vorauskasse.
Was tun?
Ohne eine strategische Neuausrichtung des Unternehmens (als Konsequenz aus der frühen Strategiekrise) wird es kaum gehen. Eine Liquiditätskrise zu meistern, bedeutet in erster Linie, die Zahlungsfähigkeit des betroffenen Unternehmens zu erhalten.
[UMBRUCH]
Vermeiden Sie Forderungsausfälle
Gegen säumige Kundinnen und Kunden können Sie sich zwar nicht zu 100 Prozent schützen, Sie haben aber dennoch einige Möglichkeiten, um finanziellen Engpässen aufgrund unbezahlter Rechnungen vorzubeugen bzw. darauf zu reagieren.
Wenn Ihre Mahnungen nicht zum gewünschten Erfolg führen, zögern Sie nicht, externe Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beauftragen Sie ein professionelles Inkassoinstitut damit, Ihre Forderung außergerichtlich einzutreiben. Informieren Sie sich ggf. alternativ oder zusätzlich bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt über die Möglichkeiten eines gerichtlichen Mahnverfahrens.
Finanzierung offener Forderungen
Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Bank oder Sparkasse über die Finanzierung möglicher Außenstände. Warten Sie nicht, bis Sie aufgrund der hohen Außenstände womöglich Ihre verfügbare Kreditlinie vollständig ausgeschöpft haben.
Forderungen aus Werkverträgen
Für diejenigen, die Leistungen im Rahmen von Werkverträgen erbringen, bietet das Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) besondere vertragliche Sicherheiten (siehe BGB §§ 632a, 641, 648a, 649). Sie helfen nicht zuletzt Handwerkerinnen und Handwerkern dabei, Zahlungsausfälle zu vermeiden und Forderungen besser durchzusetzen. Ausführliche Informationen dazu bieten die Kammern auf ihren Webseiten an.
Zahlungsausfälle absichern: Factoring und Kreditversicherung
Eine Kreditversicherung oder ein Factoring-Unternehmen können die Folgen, die durch einen Zahlungsausfall entstehen, mindern und für Liquidität sorgen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kammer und tauschen Sie sich mit Unternehmerinnen und Unternehmern Ihrer Branche darüber aus, inwiefern diese Möglichkeiten zum Schutz vor Forderungsausfällen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Beim Factoring treten Sie Ihre Außenstände an ein Factoring-Unternehmen ab. Letzteres bezahlt vorab Ihre Forderungen, überweist den Betrag abzüglich eines Honorars auf Ihr Unternehmenskonto und treibt seinerseits nun die Außenstände bei Ihrer Kundin oder Ihrem Kunden ein. Im Unterschied zum Factoring zahlen Kreditversicherungen erst im Schadensfall und nicht schon vor Fälligkeit des eingeräumten Lieferantenkredites. Die Frage ist, worauf Ihr Unternehmen mehr Wert legt: sofortige Liquidität oder Vermeidung eines Ausfallrisikos.
Weitere Informationen:
Bundesministerium der Justiz
Gesetze im Internet
Umsatzsteuergesetz (UStG) § 14 Ausstellung von Rechnungen
www.gesetze-im-internet.de → Titelsuche: § 14 UStG
Gesetz über die Sicherung der Bauforderungen (BauFordSiG)
www.gesetze-im-internet.de → Titelsuche: BauFordSiG
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) §§ 632a, 641, 648a, 649
www.gesetze-im-internet.de → Titelsuche: BGB
Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V.
www.inkasso.de
Deutscher Factoring Verband e.V.
www.factoring.de
Gesamtverband der Versicherer
Die drei Sparten der Kreditversicherung
www.gdv.de → Menü: Medien → Medieninformationen
Unternehmenskrisen lassen sich bewältigen. Wichtig ist, bei anhaltenden Liquiditätsproblemen Mitarbeitende, Geschäftspartnerinnen und -partner, Banken und ggf. andere Institutionen rechtzeitig über die Schieflage im Unternehmen aufzuklären. Wer das nicht tut, läuft Gefahr, die Krise noch weiter zu verstärken: durch Spekulationen und Gerüchte, die dann die Runde machen.
In jedem Fall: Beratung
Wenden Sie sich zunächst an Ihre Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK). Lassen Sie sich auch rechtlich und steuerlich beraten. Auch die Wirtschafts-Senioren stehen Unternehmen mit ihrem Erfahrungswissen zur Seite. Sinnvoll kann es zudem sein, eine spezialisierte Unternehmensberatung zu beauftragen. Einige der gemeinnützigen Schuldner und Insolvenzberatungen beraten nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher, sondern auch (Klein-)Selbständige. Welche Beratungsstellen dafür in Frage kommen, erfahren Sie auf der Webseite „Meine Schulden“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Kostenpflichtige Unternehmensberatungen können gefördert werden. Das BMWK-Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ gewährt Zuschüsse zu Beratungsleistungen, bei denen es um Fragen der Kosteneinsparung, Anpassungen des Geschäftsmodells, des Umsatzrückgangs oder Liquiditätsprobleme u.a. geht.
[UMBRUCH]
Gut zu wissen:
Signale für eine Strategie-, Erfolgskrise und Liquiditätskrise sowie Hinweise zu Auswegen daraus finden Sie in den Checklisten und Übersichten des BMWK-Existenzgründungsportals. |
Weitere Informationen:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA): Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
www.bafa.de →Wirtschaft → Beratung & Finanzierung → Unternehmensberatung
Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V.: „Meine Schulden“
www.meine-schulden.de → Schuldnerberatungsstelle finden
BMWK-Existenzgründungsportal: Checklisten & Übersichten
www.existenzgruendungsportal.de → Mediathek → Checklisten & Übersichten → Auswahl: Krisenvorbeugung/Krisenmanagement
Deutscher Anwaltverein: Deutsche Anwaltauskunft
www.anwaltauskunft.de
Wirtschafts-Senioren-Beraten e.V.
www.wirtschaftssenioren.net
Fehlt es an einem funktionierenden Krisenmanagement, können sich Zahlungsschwierigkeiten zu einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung auswachsen. Viele Unternehmerinnen und Unternehmer verstehen unter einer „Insolvenz“ ausschließlich die „Liquidation“ des Unternehmens. Sie verkennen dabei, dass das betroffene Unternehmen zum Beispiel mithilfe eines Insolvenzplans möglicherweise saniert werden kann. Ob im Insolvenzverfahren ein Unternehmen liquidiert oder mithilfe eines Insolvenzplans gerettet wird - all dies wird letztendlich von der Insolvenzverwaltung und den Gläubigern entschieden.
Weitere Informationen:
Bund.de: Insolvenzverfahren und Liquidation von Unternehmen
verwaltung.bund.de
Bundesministerium der Justiz: Schulden, Insolvenz und Inkasso
www.bmj.de
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Quelle: www.bmwk.de Abrufdatum: 01.01.2024
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