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27.02.2022 -

Gründen im Nebenerwerb: Warum das eine gute Alternative sein kann

Einleitung

Nicht jeder verfügt über ausreichend zeitliche Kapazitäten, um rund um die Uhr, ein Unternehmen aufzubauen. Auch ist manchen das anfängliche finanzielle Risiko zu hoch. Deshalb erfolgen mehr als die Hälfte aller Existenzgründungen im Nebenerwerb.

Gründen im Nebenerwerb

© Adobe Stock

Die Mehrheit gründet aus der Sicherheit einer Festanstellung heraus. Laut KfW-Ggründungsmonitor 2022 (PDF, nicht barrierefrei) stieg die Zahl der Nebenerwerbsgründungen 2021 um zehn Prozent auf 371.000. Mit dem Einkommen als Sicherheitsnetz wird das neue Geschäft quasi während der Freizeit aufgebaut. Zündet die neue Geschäftsidee nicht, ist immer noch der alte Job da. Setzt die Gründung sich am Markt durch, folgt irgendwann die Aufgabe des alten Jobs oder die Arbeitszeit wird dort Stück für Stück verringert.

Vorteile einer nebenberuflichen Gründung

Die Vorteile der nebenerwerblichen Gründung liegen auf der Hand: weniger Druck, geringeres Risiko, ein zusätzliches Einkommen. Aber auch die Finanzierung ist leichter. Die meisten Teilzeitgründungen kommen ohne oder mit sehr wenig Fremdkapital aus. Auch deswegen, weil der Lebensunterhalt durch das feste Einkommen abgedeckt ist. Dennoch sollte vorher sehr gut überlegt sein, ob das Business dafür geeignet ist, nebenbei aufgebaut zu werden.

Ein verbreiteter Irrtum ist, dass Nebenerwerbsgründungen weniger Regularien unterliegen. Das ist nicht richtig: Auch dann muss die Aufnahme einer Gründung bei den Behörden angemeldet werden. Selbständige, die keinen freien Beruf ausüben, müssen ein Gewerbe anmelden. Dafür zuständig ist das Ordnungs- bzw. Gewerbeamt in der Stadt oder Gemeinde, in der das gegründete Unternehmen ansässig sein wird.

Wer zahlt welche Steuern?

Es spielt zunächst keine Rolle, ob Gründerinnen und Gründer ihre Einkünfte haupt- oder nebenberuflich erwirtschaften. Wichtig ist nur: Vom ersten Euro an müssen Gewinne in der Steuererklärung angeben werden. Die wichtigsten Steuern für Selbstständige sind Einkommen- und Umsatzsteuer. Gewerbetreibende müssen zusätzlich eine Gewerbesteuer entrichten und gegebenenfalls eine Bilanz erstellen.

Die Wahl der Rechtsform ist entscheidend

Vor die Gründung hat der Gesetzgeber die Entscheidung über die Rechtsform gestellt. Von der Rechtsform hängt auch die Besteuerung ab, die Frage der Haftung und die Pflichten zur Buchhaltung. Die einfachste Rechtsform, die am wenigsten Bürokratie nach sich zieht, ist das Einzelunternehmen. Wer mit anderen gründet, wählt als entsprechende Form die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Auch hier braucht der oder die Gründende kein Stammkapital oder eine schriftliche Vereinbarung. Bei beiden Unternehmensformen haften die Gründenden im Falle einer Insolvenz jedoch mit ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Dagegen können sich Gründerinnen und Gründer mit einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) schützen. Hier ist jedoch eine Geschäftseinlage von 25.000 Euro erforderlich.

Ein Businessplan ist hilfreich

Auch eine nebenberufliche Selbstständigkeit will gut vorbereitet sein. Hier ist die Erstellung eines Businessplan ratsam. Er schafft die Gelegenheit, sich ernsthaft mit seinen eigenen Plänen und deren Wirtschaftlichkeit auseinanderzusetzen und die Idee im Kopf zu einem schlüssigen Konzept zu formen. Neben der Frage, welche Produkte oder Dienstleistungen angeboten werden sollen, geht es dabei auch darum, sich darüber klar zu werden, worin deren Kundennutzen besteht, welche Zielgruppen man anvisiert, welche Konkurrenz es gibt und wie man sich von ihr unterscheiden will.

„Ohne Moos nix los“

Schließlich steht noch die Frage der Finanzierung im Raum. Im Durchschnitt brauchen Unternehmen, die nebenberuflich gegründet werden, weniger Startkapital. Oft kommen sie sogar ohne Eigenkapital aus. Wer jedoch größere Investments vor dem Start vornehmen muss, braucht einen Plan, woher das Geld kommt. Für Gründende, die auf Fremdkapital angewiesen sind, ist ein Businessplan zwingend erforderlich. Nur so können sie Geld- oder Kreditgeber von ihrer Geschäftsidee überzeugen. Neben verschiedenen Förderprogrammen gibt es noch weitere Finanzierungsmöglichkeiten, wie beispielsweise die Akquise von Investoren oder Crowdfunding.

Eine umfangreiche Unterstützung und Fragen auf fast alle Antworten zum Thema Gründen im Nebenerwerb finden Gründerinnen und Gründer zum Beispiel bei den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in ihrer jeweiligen Region oder bei diversen Berufsverbänden.

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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