Antwort
Die Errichtung einer Zweigniederlassung ist in Ihrem Fall nicht ausgeschlossen, aber viel zu kompliziert. Sie sollten eine Kapitalgesellschaft gründen. Die Gründung einer AG ist dann nicht sinnvoll, wenn Sie eine Beteiligung dritter Personen an Ihrer Gesellschaft ausschließen. Denn die AG ist eine eher unflexible, auf den Anleger- und Aktionärsschutz ausgerichtete Gesellschaftsform, was Sie nicht benötigen, solange Sie Alleingesellschafter sein werden.
GmbH und gGmbH sind beides Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Unterschied zwischen beiden besteht nur darin, dass bei der gGmbH im Gesellschaftsvertrag ein Verbot der Gewinnausschüttung verankert ist, die GmbH einen besonderen Zweck verfolgen muss, der in der Abgabenordnung definiert ist (vgl. §§ 51 ff. Abgabenordnung) und der Gesellschaftsvertrag daher weitere, durch die Abgabenordnung festgelegte Besonderheiten aufweisen muss. Im Gegenzug werden nur Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben wie unternehmerische Einkünfte besteuert, alle anderen Einkünfte sind steuerfrei.
Ich denke nicht, dass Sie eine Steuerfreiheit anstreben und dafür im Gegenzug auf die Gewinnausschüttung verzichten wollen. Also kommt für Sie die Gründung einer GmbH in Betracht. Am zweckmäßigsten wäre es, wenn Sie eine sogenannte Vorratsgesellschaft kaufen würden. Das ist sehr untechnisch geschrieben und bedeutet: Es gibt die Möglichkeit, von professionellen Anbietern alle Geschäftsanteile an einer in Deutschland bereits eingetragenen GmbH zu erwerben, die bislang keine Aktivitäten entfaltet hat (sog. Vorratsgesellschaft). Nach Wirksamkeit des Anteilserwerbs ist die AG aus China Alleingesellschafterin, kann die Firma und den Sitz sowie den Unternehmensgegenstand ändern und einen (neuen) Geschäftsführer einsetzen und schließlich ihren Geschäftsbetrieb beginnen. Diese Form der „Gründung“ ist etwas teurer als eine Eigengründung durch die AG aus China. Die mit einer Eigengründung verbundenen bürokratischen Hemmnisse bestehen aber nicht und wiegen den Mehrpreis auf.
Quelle: Volker Heinze
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Januar 2020
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