Antwort
Vielen Dank für Ihr Interesse an einer Unternehmensexpansion nach Deutschland.
Allgemeine Informationen zum deutschen Geschäftsumfeld stehen Ihnen zur Verfügung unter
Ausländische Staatsangehörige haben bei der Gründung einer neuen Gesellschaft in Deutschland grundsätzlich uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen. In der Bundesrepublik gibt es diesbezüglich weder eine spezifische Investitionsgesetzgebung noch ist ein Mindestanteil an deutschen Beteiligungen an einer zu gründenden Unternehmung in Deutschland für ausländische Direktinvestitionen vorzuweisen.
Bitte beachten Sie auch, dass Investitionen in Deutschland nicht automatisch zu einem dauerhaften Aufenthalt führen. Für die meisten Schritte, die zur Gründung eines Unternehmens in Deutschland nötig sind, ist für Nicht-EU-Bürger in der Regel ein Schengen-Visum ausreichend. Unternehmer aus Nicht-EU-Staaten, die das Unternehmen vor Ort in Deutschland als Selbständige leiten möchten, benötigen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit.
Sollten Sie weitere Unterstützung bei dem Ansiedlungsvorhaben in Deutschland benötigen, können Sie Ihre Anfrage gern direkt an invest@gtai.com stellen oder folgendes Kontaktformular nutzen. Die Investorendienstleistungen der GTAI sind kostenfrei.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
www.gtai.de
Oktober 2020