Vietnamesisches Unternehmen: Tochterunternehmen in Deutschland?
Frage
Eine vietnamesische Gesellschaft (LLC) möchte in Deutschland ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen gründen. Welche Bedingungen müssen erfüllt werden und welche Vorschriften sind zu beachten? Kann einer der Geschäftsführer ein Vietnamese sein, der seinen ständigen Aufenthalt aber in Vietnam hat? Muss eine Investition in einer Mindesthöhe erfolgen?
Antwort
Vietnamesische Unternehmerinnen und Unternehmer haben uneingeschränkten Zugang zu allen Gesellschaftsformen in Deutschland. Diesbezüglich gibt es allgemein keine Beschränkungen. In der Bundesrepublik gibt es diesbezüglich weder eine spezifische Investitionsgesetzgebung noch ist ein Mindestanteil an deutschen Beteiligungen an einer zu gründenden Unternehmung in Deutschland für ausländische Direktinvestitionen vorzuweisen.
Ein rechtlich selbständiges Tochterunternehmen in Form einer GmbH oder UG wird durch einen oder mehrere Geschäftsführer geleitet und vertreten. Diese müssen weder Gesellschafter der GmbH sein noch einen Wohnsitz in Deutschland haben. Das GmbH-Gesetz schreibt für die GmbH und die UG jedoch unter anderem nicht nur den Satzungssitz, sondern auch das Bestehen einer inländischen Geschäftsanschrift vor.
Nähere Informationen zum deutschen Geschäftsumfeld und zu den einzelnen Rechtsformen und Gründungsverfahren finden Sie online im Investorenleitfaden von GTAI.
Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Juli 2019
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