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Export von Spirituosen nach Russland: Lizenzen?

Frage

Wir möchten gerne Spirituosen über 40% aus der EU nach Russland exportieren. Wissen Sie, welche Lizenzen wir benötigen?

Antwort

Für den Import alkoholischer Getränke aus der EU nach Russland ist eine Lizenz erforderlich, welche beim Ministerium für Industrie und Handel Russland erworben werden kann.

Neben der Lizenz für den Import von alkoholischen Getränken, ist auch eine Lizenz für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Umsatz von alkoholischen Produkten notwendig. Lizenzen für den Kauf, die Lagerung und die Lieferung von Alkohol werden vom Föderalen Amt für Regulierung des Alkoholmarkts erteilt und sind durch das Föderale Gesetz Nr. 171 „Über die staatliche Regulierung der Herstellung und des Abbaus von Alkohol, Alkohol und alkoholhaltigen Alkohol“ geregelt.

Weiterhin müssen die Produkte gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung der nach Russland eingeführten alkoholischen Erzeugnisse mit einem Ethylalkoholgehalt von mehr als 9 Vol.-% erfolgt mit sogenannten Verbrauchsteuermarken, bevor sie in das Zollgebiet der Russischen Föderation eingeführt werden und nachdem die entsprechenden Daten in das vereinheitlichte automatisierte Informationssystem für die Abrechnung von Ethylalkohol eingegeben wurden. Die Verbrauchsteuermarken für Alkoholprodukte können nur von einer juristischen Person oder einem einzelnen in der Russischen Föderation ansässigen Unternehmer erworben werden. Sie werden bei den Zollbehörden vom jeweiligen Importeur gekauft, der die Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation einführt.

Schließlich ist beim Import von alkoholischen Produkten nach Russland (bzw. in die Eurasische Wirtschaftsunion) ein Verfahren erforderlich, um die Konformität der Produkte mit den technischen Vorschriften der Richtlinie TR CU 021/2011 „Über die Lebensmittelsicherheit“ in Form einer Konformitätserklärung zu bestätigen. Danach werden die Produkte mit einer einzigen Vertriebsmarke auf dem Markt gekennzeichnet - EAC. Damit bestätigt ein Hersteller oder Lieferant, dass sein Produkt allen notwendigen Konformitätsverfahren in einem der Mitgliedsstaaten der Zollunion unterzogen wurde und dass seine Waren allen in den Staaten der Zollunion vorgeschriebenen technischen Anforderungen entsprechen. Dieser Konformitätsnachweis wird durch die Föderale Agentur für technische Regulierung und Metrologie (kurz: Rosstandard) ausgestellt.

Quelle: Germany Trade and Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
April 2018

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