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Kleinunternehmer: in D gekaufte Waren ins Ausland verkaufen?

Frage

Ich stehe gerade vor der Entscheidung die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen oder nicht und habe dabei folgende Frage: Wenn man Kleinunternehmer ist, kann man keine Umsatzsteuer ausweisen und damit im Inland Waren zum Nettopreis verkaufen (damit günstiger als andere). Wenn man ins Ausland (außerhalb der EU) verkauft, weist man auch keine Steuer aus. Was passiert, wenn man als Kleinunternehmer Waren in Deutschland regulär inkl. 19% Mehrwertsteuer kauft und diese ins Ausland (nicht EU) verkauft? Kann man sich die gezahlte Umsatzsteuer als Kleinunternehmer dann zurückerstatten lassen?

Antwort

Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, sind Sie an § 19 Abs. 4 UStG gebunden.

Sie können weder Vorsteuer abziehen, noch sich Umsatzsteuer erstatten lassen.

Quelle: Benjamin Schimmel
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer
Dipl.-Kaufmann
Steuerberaterkammer München
November 2018

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