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Deutsch-Polnische Partnerschaft: Förderung?

Frage

Wir entwickeln derzeit mit einer kleinen internationalen Gruppe einen Gründungsplan für ein Unternehmen mit einer innovativen Produktidee aus den neuen Medien. Dieses Unternehmen soll eine Deutsch-Polnische Partnerschaft (Berlin - Warschau) sein. Gibt es relevante Förderprogramme für uns, die wir in Betracht ziehen könnten?

Antwort

Ihre Frage berührt zwei Förderkomplexe, die sich in Zuständigkeiten, Instrumentarien und Antragsverfahren der möglichen Förderprogramme unterscheiden.

1. Die Förderung der mit der Unternehmensgründung verbundenen Investitionen und Betriebsmittel:
Sie wird maßgeblich vom geplanten (Steuer zahlenden) Sitz des neuen Unternehmens bestimmt; also deutsche Förderprogramme am Standort D, polnische Unterstützungen am Standort PL usw.

Sollten Sie sich im Team für einen Standort in Deutschland entscheiden, empfehle ich Ihnen, rechtzeitig Kontakt aufzunehmen mit der für diesen Standort zuständigen Industrie- und Handelskammer. Sie informiert Sie vor Ort über die in der jeweiligen Region ansetzbaren Förderprogramme. Das sind einerseits die bundesweit einheitlichen Darlehensprogramme der KfW (z.B. die ERP-Gründerkredite "StartGeld" und "Universell" und das "ERP-Kapital für Gründung"), andererseits die 16 (weil 16 Bundesländer) verschiedenen Förderangebote der deutschen Länder.

Hauptinstrument sind immer die (zinsverbilligten) Förderdarlehen, daneben sollten aber auch nicht rückzahlbare Zuschüsse, staatlich geförderte Beteiligungen sowie Bürgschaften in die Finanzplanung einbezogen werden.

Den vollständigen und tagesaktuellen Überblick über Förderschwerpunkte und Zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den konkreten Förderkriterien und Antragsmodalitäten für Vorhaben am Standort Deutschland erhalten Sie in der Förderdatenbank des Bundes im Internet unter der Adresse www.foerderdatenbank.de.

Informationen über die für einen Standort in Polen relevanten Förderprogramme erhalten Sie bei den polnischen Förderbehörden, bei der Deutsch-Polnischen Industrie- und Handelskammer (E-Mail: info@ihk.pl; Internet: www.ahk.pl (www)) und der Deutsch-Polnischen Wirtschaftsentwicklungs- Gesellschaft mbH (E-Mail: info@depowi.de; Internet: www.depowi.de (www)).

2. Die Förderung der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren, Technologien, kurz: Innovationsförderung.
Auch hier ist zunächst einmal - wie bei der Investitionsförderung - das Standortprinzip maßgeblich. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert - oft in Kooperation mit dem Bundesforschungsministerium - zahlreiche Vorhaben im Bereich Forschung und Entwicklung und bedient sich dazu in der Regel des fachlichen Sachverstands sog. Projektträger. Näheres dazu erfahren Sie bei der Förderberatung "Forschung und Innovation" des Bundes (Tel. 0800 - 2623 008; E-Mail: beratung@foerderinfo.bund.de, Internet: www.foerderinfo.bund.de (www)).

Der Tatsache Rechnung tragend, dass Produktinnovationen zunehmend grenzüberschreitend in Angriff genommen werden, kann hier neben der beschriebenen "nationalen" Förderung (die sehr oft auch aus EU-Mitteln kofinanziert wird) auch auf Förderangebote der Europäischen Union selbst, also im direkten Antragsverfahren, zurück gegriffen werden. Zur Information und Beratung zu diesem Förderkomplex kontaktieren Sie bitte die Partner des Enterprise Europe Network (http://een.ec.europa.eu/ (www)).

Quelle:
Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Februar 2014

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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