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Neugründung mit Filialen im Ausland: Förderung?

Frage

Wir sind im Einzelhandel von Spielwaren mit drei Geschäften tätig. Das Wachstumspotential ist weitgehend ausgeschöpft - lukrative Standorte bleiben uns aufgrund der Branche verwehrt. An uns wurde eine seriöse Offerte herangetragen, 1 - 3 Brandstores im Textileinzelhandel als Franchisenehmer im Nachbarland Polen zu eröffnen. Wir könnten zukünftig saisonal unabhängiger und mit einer wesentlich attraktiveren Marge arbeiten. Der Markt ist nicht so geschlossen und birgt enormes Potential. Unsere Frage: Bestehen Finanzierungsmöglichkeiten der KfW für eine evtl. Neugründung einer deutschen Firma mit Filialen im Ausland oder einer Erweiterung der bestehenden Firma in vorgenannter Branche mit Auslandsfilialen?

Antwort

Die Finanzierung Ihres Vorhabens im Ausland ist nur möglich, wenn die bestehende Firma um den neuen Geschäftszweck erweitert wird.

Die KfW kann Sie bei der Finanzierung Ihrer Investitionen mit dem "KfW-Unternehmerkredit" unterstützen. Der "KfW-Unternehmerkredit" richtet sich an gewerbliche Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt aktiv sind.

Mit dem "KfW-Unternehmerkredit" ist eine Vollfinanzierung möglich.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es besonders günstige Zinskonditionen.

Gerne können Sie im "KfW-Unternehmerkredit - Fremdkapital" sowohl Ihre Investitionen als auch Ihre "Betriebsmittel" (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) finanzieren.

Wir haben den "KfW-Unternehmerkredit" für Mittelständler und Freiberufler, die mindestens seit zwei Jahren am Markt tätig sind, mit einer 50%igen Haftungsfreistellung für Investitionen ausgestattet, so dass das Kreditinstitut ein vermindertes Risiko für dieses Darlehen trägt.

Bei der Finanzierung von "Betriebsmitteln" handelt es sich um ein mittelfristiges Darlehen mit einer Laufzeit von bis zu fünf Jahren und maximal einem tilgungsfreien Anlaufjahr.

Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der EU-Definition gibt es außerdem die Möglichkeit, bei der Finanzierung von "Betriebsmitteln" eine 50%ige Haftungsfreistellung zu erhalten, wenn es sich um einen endfälligen Kredit mit einer Laufzeit von zwei Jahren handelt. Die Höhe Ihres beantragten "Betriebsmittelkredits" muss in diesem Fall kleiner als 50 % Ihrer letzten Bilanzsumme sein.

Weitere Informationen zum "KfW-Unternehmerkredit" finden Sie in unserem Internetauftritt unter folgendem Link:
www.kfw.de/047 (www)
www.kfw.de/037 (www)

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen möglich ist.

Ihr Ansprechpartner für die Beantragung ist ein örtliches Kreditinstitut. Dieses leitet bei positiver Beurteilung der Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens die Antragsunterlagen an die KfW weiter. Eine direkte Beantragung der Darlehen in unserem Hause, ohne Einschaltung eines Kreditinstituts, ist nicht möglich.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW Infocenter
Servicerufnummer: 0800 5399002 (kostenfrei)
www.kfw.de (www)
August 2013

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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