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Elektroroller importieren: Haftung für Mängel?

Frage

Ich möchte eine Vertretung für einen Elektroroller in Deutschland übernehmen. Der Roller wird von einem deutschen Importeur nach Deutschland importiert. Wer haftet, wenn bei dem Roller ein Mangel vorliegt durch den der Kunde einen Unfall hat (z.B. Problem mit der Bremse)? Der Händler oder der Importeur? Welche Versicherung deckt ggf. den Haftungsfall ab?

Antwort

Es handelt sich hierbei um den klassischen Fall der Gewährleistung.

Konkret bedeutet das, dass der Verkäufer - also Sie - zwei Jahre lang in der Verantwortung steht. Der Verkäufer einer Sache haftet bei Gefahrübergang - also zum Zeitpunkt des Verkaufes - zwei Jahre lang dafür, dass die Sache keinen Mangel hat. Die Gewährleistung kann auch nicht einfach vertraglich ausgeschlossen werden.

Aus diesem Grund sollten Sie eine Betriebshaftpflicht-Versicherung abschließen mit eingeschlossener Produkthaftung.

Quelle: Brigitte Ommeln
Finanzfachwirtin (FH)
Wirtschafts- und Gründungsberatung
Juli 2018

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