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Gewerbe in Deutschland anmelden – Betrieb in Griechenland?

Frage

Ich möchte ein Gewerbe in Deutschland gründen, es an meinem Wohnsitz anmelden und in Deutschland meine Steuern entrichten. Ich habe vor mein Gewerbe (zusammen mit meinen zwei Geschäftspartnern aus Griechenland) in Griechenland zu betreiben. Es wird ein Ölpresse sein, wo wir die Möglichkeit haben werden, Olivenöl zu produzieren und verpacken und dann dieses Produkt nach Deutschland zu exportieren.
Diesbezüglich habe ich einige Fragen:

  • In welcher Rechtsform soll das Gewerbe/Firma gegründet werden?
  • Darf ich das Gewerbe in Deutschland gründen mit zwei Geschäftspartnern, die den Wohnsitz in Griechenland haben und die das Gewerbe von aus Griechenland ausüben werden?
  • Kann die Förderung für die drei Geschäftspartner erfolgen (zwei davon haben wie gesagt keinen festen Wohnsitz in Deutschland)?
  • Darf ich die Steuern in Deutschland entrichten?

Antwort

An den Sitz eines Gewerbes werden in Deutschland keine hohen Anforderungen gestellt. Dies kann auch eine Wohnung sein. Erforderlich ist aber, dass am Sitz auch gewerbliche Tätigkeiten ausgeübt werden. Planen Sie, das Gewerbe in Deutschland anzumelden, faktisch aber alle gewerblichen Tätigkeiten von Griechenland aus auszuüben, ist eine Gewerbeanmeldung in Deutschland nicht zulässig. In diesem Fall ist das Gewerbe in Griechenland anzumelden.

Was die Rechtsform anbelangt, Sie sind Sie hier frei. Welche Rechtsform sinnvoll ist, hängt von verschiedenen auch steuerlichen Gesichtspunkten ab und kann hier nicht näher vertieft werden. Diesbezüglich müssten Sie die Dienste eines rechts- /wirtschaftsberatenden Berufes in Anspruch nehmen.

Bezüglich Fördermöglichkeiten sollten Sie sich an unseren Fachbereich "Marktbeobachtung" (www) wenden.

Erträge eines in Griechenland operierenden Unternehmens sind grundsätzlich auch in Griechenland zu besteuern.

Quelle:
Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Internet: www.gtai.de (www)
Februar 2013

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