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Import und Handel mit Radschrauben: Formalitäten

Frage

Ich habe vor die nächsten Tage eine UG zu gründen. Ein Firmenname existiert noch nicht. Gegenstand ist Import und Handel mit für mich im Ausland hergestellten Radschrauben für Pkw. Ist noch etwas außerhalb der normalen Formalitäten bei der Gründung seitens der IHK zu beachten? Ich habe nichts finden können.

Antwort

Wenn Sie Schrauben für Pkw im eigenen Namen herstellen lassen und nach Deutschland importieren, ist zunächst zu beachten, dass Sie als Hersteller für diese Schrauben gelten. Je nach Art des Produktes ergeben sich daraus verschiedene Pflichten. Beispielsweise könnte sein, dass Sie bestimmte Informations- und Kennzeichnungspflichten im Sinne des ProdSG einzuhalten haben oder bestimmte Verfahren durchlaufen müssen.

Das sollte in jedem Fall vorab genau geprüft und überprüft werden, um spätere Überraschungen zu vermeiden.

Darüber hinaus gebe ich Ihnen zu bedenken, dass möglicherweise verschiedene immaterielle Rechte der Hersteller betroffen sein können. Vorab sollte daher geprüft werden, ob Sie gegen diese Rechte verstoßen. So könnte es durchaus sein, dass die entsprechenden Schrauben designrechtlich oder markenrechtlich geschützt sind, sodass ein Kopieren der Originalschraube mit erheblichen Problemen verbunden sein dürfte. In diesem Fall würden Sie sich auch wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen ausgesetzt sehen.

Bevor Sie also solche Schrauben im eigenen Namen für Pkw in den Verkehr bringen, sollten Sie unbedingt die vorstehend aufgeworfenen Fragen klären.

Quelle: Thomas R. M. Sachse
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Corporate Brand Manager (BAW)
Intellectual Property Manager
Mitglied der Rechtsanwaltskammer München
Januar 2016

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