Navigation

Kosmetika aus der EU beziehen: Kosmetikverordnung beachten?

Frage

Wenn ich Kosmetika aus der EU beziehe (ich trete dann ja als Händler auf, nicht als Hersteller), habe ich trotzdem die Kosmetikverordnung zu beachten, oder kann ich davon ausgehen, dass die Kosmetika ordnungsgemäß bei den zuständigen Behörden angemeldet wurden?

Antwort

Die Kosmetikverordnung 1223/2009 (VO) richtet sich im materiellen Teil, also den konkreten Anforderungen und Pflichten, an die sogenannte "verantwortliche Person". Wer das ist, ist in Art. 4 der VO definiert. Danach ist ein Händler nur verantwortliche Person, wenn er ein kosmetisches Mittel unter seinem eigenen Namen und seiner eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Produkt, das sich bereits in Verkehr befindet, so ändert, dass die Einhaltung der geltenden Anforderungen berührt sein kann. Solange Sie das Produkt also nicht verändern, sind sie nicht "verantwortliche Person" im Sinne der Vorschrift. Die meisten der Pflichten treffen Sie daher nicht.

Allerdings treffen auch den Händler, wenn er nicht verantwortliche Person ist, Pflichten. Diese finden sich in Art. 6 und in Art. 26 der VO. Insbesondere muss dabei beachtet werden, ob der Hersteller die Kennzeichnungspflichten aus Art. 19 VO eingehalten hat. Sollte der Händler Zweifel haben, ob das Produkt die Anforderungen der VO erfüllt, darf er es nicht weiterverkaufen. Sie dürfen also schon davon ausgehen, dass die Kosmetika ordnungsgemäß angemeldet wurden, dürfen aber nicht die Augen verschließen, wenn Sie gegenteilige Anzeichen entdecken.

Allgemein sollten Sie daher auch als Händler die Kosmetikverordnung kennen und zumindest die hier genannten Artikel sorgfältig durchlesen, um ein Gespür dafür zu bekommen, welche Pflichten aus der VO auch Sie treffen. Sie finden die VO unter folgendem Link: eur-lex.europa.eu

Quelle: Dominik Eickemeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
HEUKING KÜHN LÜER WOJTEK
Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung von Rechtsanwälten und Steuerberatern *
* Registerangaben/Liste der Partner: www.heuking.de
März 2015

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
nach oben