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Lebensmittel aus Spanien und Frankreich importieren: Produktbeschriftung? Produkthaftung?

Frage

Ich plane einen Onlineshop im Bereich Feinkost/Novel Food. Jetzt habe ich Lieferanten aus Spanien und Frankreich, welche mir Nahrungsmittel auf Algenbasis zuliefern. Wenn ich nun die Produkte nach Deutschland importiere, findet dies ja innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes statt. Was muss ich bezüglich der Beschriftung der Produkte beachten? Inwiefern bin ich als Verkäufer in der Haftung und macht eine Produkthaftungsversicherung Sinn? Was muss ich rechtlich innerhalb der EU noch beachten?

Antwort

Unabhängig von der Pflicht, unter dem Gesichtspunkt etwaiger geschützter Ursprungsbezeichnungen die Herkunft eines Produktes anzugeben, besteht auf der Grundlage des EU-Rechts die Pflicht, für bestimmte Lebensmittel deren Herkunft zu bezeichnen. Für Lebensmittel auf Algenbasis besteht diese Pflicht unseres Erachtens jedoch nicht. Wir schlagen vor, sich diesbezüglich an das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (www.bvl.bund.de (www))
zu wenden.

Eine Haftung für fehlerhafte Produkte kommt unter drei Gesichtspunkten in Betracht: Zum Einen können Sie von Ihrem Abnehmer im Rahmen der Gewährleistungshaftung in Anspruch genommen werden. Zum Anderen können Sie unter der Geltung der in der EU zur Umsetzung der Produkthaftungsrichtlinie erlassenen Gesetze gleich dem Hersteller in Anspruch genommen werden, wenn Sie die Artikel zum Zwecke des weiteren Vertriebs verkaufen (und zwar unabhängig von einem Verschulden Ihrerseits). Ebenso kommt Ihre Haftung in Betracht, wenn Sie nicht in der Lage sind, den Hersteller oder diejenige Person, die das Produkt in die EU eingeführt hat, zu benennen. Schließlich kommt auch noch in Betracht, dass Sie bei einem schuldhaften Verhalten Ihrerseits (etwa, in dem Sie offensichtlich mangelhafte Produkte dennoch weiter vertrieben haben) haftbar sind.

Die Einzelheiten richten sich nach dem im konkreten Fall jeweils anwendbaren nationalen Recht. Ob unter den oben dargestellten Voraussetzungen der Abschluss einer Versicherung sinnvoll ist, da eine der angesprochenen Fallgestaltungen einschlägig ist, kann von hier aus nicht beurteilt werden.

Quelle:
Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH

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