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Waren in Europa produzieren und über Niederlassung in Hong Kong verkaufen?

Frage

Ist es rechtlich gestattet in Europa produzierte Waren über eine Hong Kong Ltd. an deutsche (europäische) Endkunden zu verkaufen?

Antwort

Aus vertragsrechtlicher Sicht ist es völlig unproblematisch, den Verkauf von in Europa produzierten Waren an Abnehmer in Europa über eine Niederlassung in Hongkong zu betreiben. Rein vertragsrechtlich gestaltet sich das Unternehmen ja, wenn ich Sie richtig verstanden habe, folgendermaßen: Sie beauftragen ein in Europa ansässiges Unternehmen mit der Produktion der entsprechenden Waren. Diese Waren verkaufen Sie an in Europa ansässige Abnehmer und gegebenenfalls liefert Ihr Produzent die Waren direkt an die von Ihnen bestimmten Käufer. Vertragsrechtlich kaufen Sie bzw. die Hongkong-Niederlassung in Europa produzierte Waren und verkaufen diese wieder innerhalb Europas. Der Abschluss von Kaufverträgen zwischen Hongkong-Unternehmen und europäischen Unternehmen ist rechtlich zulässig. Zu Fragen der Vertragsgestaltung zwischen Hongkong und Deutschland einen ersten Überblick in der Publikation Recht kompakt Hongkong, abrufbar unter www.gtai.de (www)

Bitte beachten Sie aber, dass auch diese Form des Vertriebs umsatzsteuerrechtliche Fragen aufwerfen kann.

Quelle:
Germany Trade and Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Juli 2013

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