Antwort
Grundlegende Informationen zu möglichen Beschränkungen der grundsätzlich freien Einfuhr von Waren, zu Zoll und Einfuhrumsatzsteuer sowie zu den verschiedenen Zollverfahren bietet der Websauftritt des Zolls unter www.zoll.de
Je nachdem, wo der Ort der Leistung liegt und an welche Kundengruppe (Verbraucher oder Unternehmer) die Ware geliefert wird, kann auch eine Registrierung zur und Abführung von Umsatzsteuer in Deutschland nötig sein. Grundsätzliche Informationen hierzu bietet das Bundeszentralamt für Steuern online unter www.steuerliches-info-center.de
Zu Besonderheiten bei Reihengeschäften im EU-Binnenmarkt (allerdings ohne Drittlandbezug) haben verschiedene Industrie- und Handelskammern Merkblätter herausgegeben, unter anderem die IHK Stuttgart: www.stuttgart.ihk24.de
Für Dienstleister aus dem EU-Ausland hat Deutschland in Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie „Einheitliche Ansprechpartner“ geschaffen, die über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer vorübergehenden Dienstleistungstätigkeit informieren und bei Verfahren unterstützen. Die örtlich zuständigen Einheitlichen Ansprechpartner sind auffindbar unter www.dienstleisten-leicht-gemacht.de
Quelle: Germany Trade & Invest
- Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Oktober 2016