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Tschechisches Unternehmen: Gewerbliches Führungszeugnis für deutschen Geschäftsführer?

Frage

Ich vertrete ein tschechisches Unternehmen. Der Geschäftsführer hat in Deutschland ein weiteres Unternehmen. Aufgrund dessen bräuchten wir für unsere Unternehmung in der Tschechischen Republik ein deutsches gewerbliches Führungszeugnis der tschechischen Firma. Ich weiß nicht, wo kann man eine solche Auskunft erhalten. Und ist es möglich eine Anwendung aus dem Ausland zu senden?

Antwort

Gewerbliche Führungszeugnisse werden in deutschen Behörden unter der Bezeichnung "Gewerbezentralregisterauszug" geführt. In diesem Gewerbezentralregister werden Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsentscheidungen rund um die Gewerbetätigkeit erfasst. Es entspricht einem Strafregister für Gewerbetreibende.

Sofern der Geschäftsführer in Deutschland ein Gewerbe betreibt, welches beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet ist, kann ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister beantragt werden.

Welche Behörde für die Ausstellung des Gewerberegisterauszugs zuständig ist, bestimmt sich danach, ob der Geschäftsführer sein Gewerbe als einfacher Gewerbetreibender oder in Form einer juristischen Person betreibt:

  • Wird das Gewerbe durch den Geschäftsführer persönlich (als einfachem Gewerbetreibenden = Privatperson) betrieben, so kann der Antrag entweder beim Rathaus/Bürgeramt des deutschen Wohnortes des Geschäftsführers gestellt werden oder beim Rathaus/Bürgeramt des Ortes, in welchem der Geschäftsführer sein Gewerbe betreibt. Die Beantragung des Gewerbezentralregisters muss in dieser Situation persönlich unter Vorlage des Personalausweises erfolgen.
  • Wird das Gewerbe als eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) geführt, so ist der Antrag durch den Geschäftsführer des Unternehmens in der Regel beim Gewerbeamt oder beim Ordnungsamt zu stellen. Zuständig ist das Ordnungsamt, in welchem das Unternehmen seinen Sitz hat. Zusätzlich zu dem Antrag ist ein Auszug aus dem Registergericht (zum Beispiel "Handelsregisterauszug") dem Amt vorzulegen, der nicht älter als drei Monate sein darf.

Der Antrag wird sodann an das Bundesamt für Justiz weitergleitet, welches den Gewerbezentralregisterauszug ausstellt.

Bei weitergehenden Fragen können Sie sich an das zuständige Rathaus/Bürgeramt beziehungsweise Gewerbeamt wenden oder an das Bundesamt für Justiz in Bonn unter der Telefonnummer +49 228 99 410-6802.

Quelle: Germany Trade & Invest
Gesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH
Oktober 2013

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