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Kleinunternehmer mit Auftraggeber in Österreich: Umsatzsteuer?

Frage

Da ich dabei bin, eine selbständige (Neben-)Tätigkeit als freier Online-Redakteur aufzunehmen, habe ich beim zuständigen Finanzamt den Antrag zur Erfassung eines Kleinunternehmens gestellt. Die Angelegenheit wird dadurch verkompliziert, dass mein Auftraggeber seinen Firmensitz in Österreich hat. Deshalb habe ich auch eine USt-IdNr. beantragt. Beim Finanzamt riet man mir dazu, meine Kleinunternehmereigenschaft & die USt-IdNr. auf den Rechnungen zu vermerken ohne USt. zu berechnen. Mein Auftraggeber benötigt nach eigener Aussage für eine korrekte Abrechnung aber die USt-IdNr. Nun bin ich unsicher, ob - und wenn ja in welcher Höhe - ich auf meine Tätigkeiten Umsatzsteuer zu berechnen habe und welche Verpflichtungen daraus für mich entstehen (z.B. USt.-Voranmeldung).

Antwort

Nach §13b (5) Satz 4 dürfen Kleinunternehmer das Reverse-Charge-Verfahren nicht anwenden. Somit müssen Sie auf Ihren Rechnungen keine USt-IdNr. angeben. Der Rechnungsempfänger im EU-Ausland darf auch keine Reverse-Charge-Umsatzsteuer aus diesen Rechnungen ziehen. Er muss die Rechnungssumme somit Brutto in den Aufwand buchen.

Für Sie als Kleinunternehmer gilt weiterhin, dass Sie keine Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen ausweisen dürfen. Mit einem Vermerk müssen Sie Ihre Leistungsempfänger darauf hinweisen, dass Sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen.

Quelle: Dr. Dietmar May
KANZLEI DR. MAY GmbH & Co. KG
Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fachberater für Internationales Steuerrecht
Steuerberaterkammer Nordbaden, Wirtschaftsprüferkammer Berlin
September 2015

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