Frage
Ich bin nebenberuflich als Fitness- und Personaltrainer mit einer UG (haftungsbeschränkt), in der ich alleiniger Gesellschafter bin, selbständig. Die UG besitzt eine Webseite. Jetzt möchte ich als UG einen separaten Fitnessblog betreiben. Beide sind voneinander getrennt, d.h. verschiedene Domainnamen. Es wird aber eine Verlinkung in beide Richtungen geben. Ist diese in der so gedachten Form möglich? Muss ich den Unternehmensgegenstand ändern lassen? Ob es ein Unternehmensblog oder ein persönlicher Blog wird, ist noch nicht klar. Ein Unternehmensblog befasst sich ausschließlich mit Themen der Dienstleistungen, die das Unternehmen anbietet. In einem persönlichen Blog würden auch Themen behandelt, die nichts mit den Dienstleistungen des Unternehmens zu tun haben. Welche dieser Blog-Arten wäre empfehlenswert?