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Domain und Usernamen = Firmenname?

Frage

Ich möchte mich als Einzelunternehmerin im Online-Bereich selbständig machen. Jetzt stehe ich vor dem Problem, eine Domain und auch einen Nutzernamen für die verschiedensten Online-Portale zu benötigen. Als Einzelunternehmerin darf ich ja eigentlich keinen Firmennamen, außer meinem Vor- und Zunamen verwenden bzw. (müsste den immer mit angeben). Das ist online natürlich schwer machbar. Zählen Domain und Usernamen bereits als Firmennamen oder reicht es, wenn ich jeweils auf ein Impressum mit meinen Daten verweise?

Antwort

Hier kann leider keine eindeutige Antwort gegeben werden. Ob Sie Ihren Unternehmensnamen als Nutzernamen für verschiedene Plattformen nutzen müssen, hängt letztlich auch von der individuellen Vertragsgestaltung der Onlineplattform ab. Generell müssen Sie Ihren Unternehmensnamen jedoch im Impressum kenntlich machen. Aus technischen Gründen sollte es keine Pflicht geben, den Firmennamen als User-Namen nutzen zu müssen. Bei einigen Plattformen dient als User-Name beispielsweise die E-Mail-Adresse, hier wäre es daher schon aus rein technischen Gründen nicht möglich den Firmennamen zu nutzen.

Eine genauere Beurteilung und rechtliche Absicherung kann ich in diesem Rahmen leider nicht anbieten und bitte Sie daher, bei weiteren Fragen einen auf das Internetrecht spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Quelle:
Julius Hoyer
eBusiness-Lotse Osnabrück
Dezember 2014

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