Antwort
Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen von einem Hobby bzw. einer Nebentätigkeit. Berücksichtigen Sie in Ihren Überlegungen bitte, dass eine gewisse Anzahl von Domains mit denen Sie vorhaben zu handeln, ausreichend ist für eine Gewerbeanmeldung. Meines Wissens liegt die Größenordnung bei 20 Stück (gilt es jedoch nochmals auf Gültigkeit zu prüfen). Hinzu kommt, dass nebenberuflich nur 15 Stunden pro Woche geleistet werden dürfen und hierdurch nicht Ihre Haupteinnahmequelle entsteht. Zu informieren ist auf jeden Fall die Kranken- und Rentenversicherung und das örtliche Finanzamt.
Grundsätzlich gehe ich davon aus, dass Sie freie und freigewordene Domains registrieren wollen um diese im Anschluss zu vermarkten. Domains sind sogenannte immaterielle Wirtschaftsgüter und Sie können ausschließlich deren Nutzungsrechte für einen Zeitraum vertreiben. Es wird in diesem Zusammenhang also nur das Recht an der Domain übertragen. Haben Sie in diesem Zusammenhang auch schon an die neuartigen Top-Level-Domains gedacht? Ich persönlich sehe ein signifikantes Potential für Sie in diesen Domains, da diese einen höheren Erlös erzielen können und werden.
Die Gewerbeanmeldung ist für: Vertrieb von Nutzungsrechten, im Besonderen Internetdomains und möglicherweise Markenrechte.
Das von Ihnen angesprochene Domainparking impliziert eine deutliche bessere bzw. höhere Wertsteigerung mit geschalteter Werbung. In diesem Falle erhalten Sie Geld durch die geschaltete Werbung und dadurch gleichzeitig eine bessere Chance auf den Verkauf. Grundsätzlich schlage ich vor, Kontakt zu spezialisierten Parking-Providern aufzunehmen, die Ihnen Werbe-Links zur Verfügung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Quelle: Sven Neumann
Diplom-Kaufmann
April 2021