Antwort
Für den geplanten eBay-Handel müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Hierzu benötigen Sie aber keine GmbH - preiswerter und einfacher ist es, wenn Sie beim Gewerbeamt das Gewerbe auf Ihren Namen anmelden. Wenn Sie den Handel ohne Gewerbeanmeldung starten, betreiben Sie Schwarzarbeit - ein Besuch vom Finanzamt ist dann garantiert, denn das Finanzamt überwacht eBay.
Ohne Gewerbeschein bekommen Sie auch keinen Zutritt zum Großhandel.
Bitte beachten Sie noch folgende Punkte:
a) Sie müssen eine Buchführung einrichten. Sammeln Sie daher alle Belege. Elektronisch erhaltene Belege (z.B. Rechnungen, die Sie als PDF erhalten) müssen auch elektronisch archiviert werden. Die Ausdrucke sind lediglich Kopien, Sie benötigen jedoch die Originale.
b) Sie müssen monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben und die sich hieraus ergebende Umsatzsteuer zahlen. Wenn Ihr (auf das Jahr hochgerechnete) Umsatz voraussichtlich unter 17.500 Euro bleibt, können Sie sich von der Umsatzsteuer befreien lassen.
c) Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse, wenn Sie gesetzlich versichert sind. Ab gewissen Gewinnhöhen verlieren Sie dort Ihren Status als Student.
d) Verwenden Sie bei eBay nur sichere Zahlungssysteme (Direktüberweisung, Kreditkarte, Paypal usw.), aber keinen Bankeinzug, denn dieser kann noch sechs Woche später widerrufen werden.
e) Beachten Sie beim Verkauf an Endverbraucher, dass diese in der Regel 14tägige Rückgaberechte haben, über die Sie die Kunden informieren müssen. Entsprechende Mustererklärungen finden Sie im Web bei den IHKs.
Lassen Sie sich bitte von all dieser Bürokratie nicht abschrecken, im Onlinehandel liegen gewaltige Chancen. Falls das alles für Sie neu ist, lassen Sie sich bitte im Vorfeld beraten, indem Sie z.B. an einem Existenzgründerseminar teilnehmen oder den Beratungsservice der Wirtschaftsförderung Ihrer Stadt (ist kostenlos) nutzen. Beratungen durch gewerbliche Berater können im Saarland zu 80% der Kosten gefördert werden, nähere Infos hier erhalten Sie hier: http://www.saar-is.de/gruenden-staerken/gruenderberatung/
Quelle: Wilfried Tönnis, M.A.
Institut für Existenzgründung u. Unternehmensführung
April 2016
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