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Fitnesstraining online anbieten?

Frage

Ich bin hauptberuflich Soldat und will als Fitness-Coach und Personal Trainer online Beratungen und Infoprodukte anbieten. Ich will das alles online gestalten. Was muss ich unbedingt wissen, wenn ich ein Online-Business betreibe?

Antwort

Ich gehe davon aus, dass Sie von Ihrem Dienstherrn die Erlaubnis zur Nebentätigkeit benötigen.

Wie bei jeder Aufnahme einer Geschäftstätigkeit benötigen Sie behördliche Genehmigungen (z.B. je nach Vorhaben Gewerbeschein oder Bestätigung, dass es sich bei Ihrer Tätigkeit um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, aber eventuell auch andere Genehmigungen z.B. wegen der Einhaltung von Hygienevorschriften oder wegen der Abgabe spezieller Produkte wie Medikamenten bestimmte Befähigungsnachweise).

Sie müssen einen rechtlichen Rahmen für Ihr Business wählen. Das könnte eine Tätigkeit als Einzelperson oder eine Rechtsform wie GbR, KG, GmbH, e.K. etc. sein. Dazu gehört auch eine Namensgebung für die Firma/Unternehmung, unter der das Geschäft laufen soll. Auch dieser Name muss ggfs. eingetragen und dabei genehmigt werden. Der Name für die Firma/Unternehmung kann von der Bezeichnung der Webseite abweichen.

Beim Finanzamt zeigen Sie Ihre Geschäftstätigkeit an und bekommen eine Steuernummer (Ihre persönliche oder eine eigene für die neue Firma/Unternehmung). Sie bzw. die Firma sind umsatzsteuer-, einkommensteuer- und ggfs. gewerbesteuerpflichtig. Am Anfang sollte für die Umsatzsteuer die Befreiung aufgrund der Kleinbetriebsregelung greifen. Genaueres müssen ggfs. Sie mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater klären. Häufig bekommen Sie auch Unterstützung bei Ihrem zuständigen Finanzamt in dieser Hinsicht.

Die Gestaltung und der Betrieb der Webseite(n) unterliegt ebenfalls diversen Vorschriften bzw. Gesetzen. Das umfasst u.a. Namen und Erreichbarkeit der Betreiberin oder des Betreibers („Impressum“), klare Trennung von Information und Werbung, die Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken nur mit Genehmigung der Urheberin oder des Urhebers (Texte, Bilder, Anleitungen etc.), Verbot von Handlungen des unlauteren Wettbewerbs und insbesondere die Behandlung der Daten der Besucherinnen und Besucher Ihrer Webseite und Ihrer Kundinnen und Kunden (Datenschutz). Ohne Anspruch auf Vollständigkeit liste ich einige relevante Gesetze auf: Bürgerliches Gesetzbuch, Handelsgesetzbuch, Telemediengesetz, Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien, Urheberrechtsgesetz, Markengesetz, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, EU Datenschutz-Grundverordnung, Bundesdatenschutzgesetz.

Für das operative Betreiben Ihrer Webseite benötigen Sie entsprechend stabile und ausbaufähige Hardware und passende Software, für die Sie auch die Nutzungsrechte besitzen müssen. Dabei müssen Sie sich überlegen, was Ihre Webseite einerseits und Ihr Angebot andererseits interessant und attraktiv für die Besucherinnen und Besucher machen soll. Das muss für die Besucherin und den Besucher der Webseite dann auch augenfällig sein.

Insbesondere müssen Sie sich überlegen, ob Ihre Informationen und Angebote überhaupt für ausreichend viele Personen interessant sein könnten, welche Konkurrenz es in diesem Bereich gibt, wie Sie sich von dieser Konkurrenz abheben wollen und wie Sie potentielle Besucherinnen und Besucher bzw. Kundinnen und Kunden überhaupt auf Ihr Angebot aufmerksam machen können und wollen (Werbung).

Alle diese Überlegungen sollten in einem Businessplan münden, der zumindest die ersten Jahre bis zum Erreichen der Gewinnschwelle und danach bis zum Erreichen des Ausgleiches der Aufbauinvestitionen und der Anlaufverluste durch folgende Gewinne (Pay-back-Zeitpunkt) umfasst.

Quelle:
Dr. Reinhard Liedl
Mitglied im
bdvb - Bundesverband Deutscher Volks- und Betriebswirte

Stand:
April 2020

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