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ALG I-Bezug und Selbständigkeit vorbereiten?

Frage

Ich beziehe ALG I und möchte mich voraussichtlich im Februar/März 2020 selbständig machen. Ich habe dazu schon einige Schritte eingeleitet (z.B. Gründerberatung und Bankgespräch mit Zusage des Kredits) - jedoch brauche ich noch mehr Zeit zur Vorbereitung. Laut meinem ALG I Antrag stehe ich dem Jobcenter in Vollzeit zur Verfügung. Ich soll acht Bewerbungen im Monat schreiben und habe im November meinen nächsten Termin. Allerdings kann ich nicht Vollzeit arbeiten und gleichzeitig meine Selbständigkeit planen (Ladenlokalsuche, Businessplan schreiben, Ladeneinrichtung/Wareneinkauf). Meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet, mich trotzdem zu bewerben und ggf. eine Vollzeitstelle anzunehmen? Oder gibt es so etwas wie eine "Befreiung" von Bewerbungen wegen Existenzgründung? Außerdem möchte ich den Gründungszuschuss beantragen. Wann wäre es sinnvoll ihn zu beantragen?

Antwort

Nach § 137 Sozialgesetzbuch 3 (SGB III) hat Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wer arbeitslos ist, sich arbeitslos gemeldet hat und die Anwartschaftszeit erfüllt hat. Arbeitslos im Sinne des § 138 SGB III ist, wer

  1. beschäftigungslos ist,
  2. sich bemüht, die Beschäftigungslosigkeit zu beenden und
  3. den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.

Die Ausübung einer selbständigen Tätigkeit von weniger als 15 Stunden wöchentlich, ist dabei unschädlich für den Bestand der Beschäftigungslosigkeit. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld I zu haben, ist es also zwingend erforderlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen und auf Nachfrage auch Eigenbemühungen nachweisen zu können. Es gibt keine Ausnahmen für Arbeitslose, die eine Existenzgründung vorbereiten.

Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen.

Nach § 93 Abs. 2 SGB III kann der Zuschuss geleistet werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer:

  1. bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, dessen Dauer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt und nicht allein auf § 147 Absatz 3 beruht,
  2. der Agentur für Arbeit die Tragfähigkeit der Existenzgründung nachweist und
  3. ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegt.

Sie sollten den Antrag auf Gründungszuschuss also unbedingt stellen, bevor Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld die Dauer von fünf Monaten unterschreitet.

Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen. Als fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute benannt. Inwiefern in Absprache mit der Arbeitsagentur z. B. auch ein Steuerberater für die Bewertung hinzugezogen werden kann, klären Sie bitte im Vorfeld mit der Agentur für Arbeit.

Die Förderung erstreckt sich in einer ersten Phase über sechs Monate, in denen Sie den Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich einer Pauschale in Höhe von 300 Euro erhalten. Bei intensiver Geschäftstätigkeit und hauptberuflichen unternehmerischen Aktivitäten kann eine Weiterförderung in Höhe der Pauschale von 300 Euro für weitere neun Monate bewilligt werden.

Der jeweilige Antrag ist bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Zusätzlich muss eine Kurzbeschreibung der Geschäftsidee, ein Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau vorgelegt werden.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Oktober 2019

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