Frage
Ich habe eine GmbH i.Gr. und eine eingetragene UG. Für beide Firmen wird mir das notwendige Firmenkonto zur Geschäftstätigkeit verweigert. Wie und wo ist die gesetzliche Rechtslage auf Pflicht des Firmenkontos verankert?
Wir bitten Sie an dieser Stelle um Ihre Einwilligung für verschiedene Zusatzdienste unserer Webseite: Wir möchten die Nutzeraktivität mit Hilfe datenschutzfreundlicher Statistiken verstehen, um unsere Öffentlichkeitsarbeit zu verbessern. Nähere Informationen zu allen Diensten finden Sie, wenn Sie die Pluszeichen rechts aufklappen. Sie können Ihre Einwilligungen jederzeit erteilen oder für die Zukunft widerrufen. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Diese Webseite setzt temporäre Session Cookies. Diese sind technisch notwendig und deshalb nicht abwählbar. Sie dienen ausschließlich dazu, Ihnen die Nutzung der Webseite zu ermöglichen.
Unsere Datenerhebung zu statistischen Zwecken funktioniert so: Ihre Zustimmung vorausgesetzt, leitet ein Skript auf unserer Webseite automatisch Ihre IP-Adresse und den sog. User Agent an die etracker GmbH weiter. Hier wird Ihre IP-Adresse unmittelbar und automatisch gekürzt. Anschließend pseudonymisiert die Software die übermittelten Daten ausschließlich zu dem Zweck, Mehrfachnutzungen in der Sitzung feststellen zu können. Nach Ablauf von 7 Tagen wird jede Zuordnung zur Sitzung gelöscht, und Ihre statistischen Daten liegen gänzlich anonymisiert vor. Etracker ist ein deutsches Unternehmen, und verarbeitet Ihre Daten ausschließlich in unserem Auftrag auf geschützten Servern. An weitere Dritte werden sie nicht übermittelt. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Rufen Sie dazu bitte diese Einwilligungsverwaltung über den Link am Ende der Seite erneut auf.
Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
Einige Unterseiten unserer Webseite nutzen den eingebetteten Video-Player von YouTube, einem Portal der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Mit der Aktivierung des Players senden Sie Ihre IP-Adresse und andere, vorwiegend technische Daten an YouTube. Um das angeforderte Video ausliefern und die Steuerung umsetzen zu können, setzt YouTube Cookies auf Ihrem Endgerät. Dafür benötigen wir Ihre Einwilligung, die Sie durch einen Klick auf die „Aktivieren“-Schaltfläche des vorgeschalteten Aufliegers dokumentieren. Das BMWK hat keinen Einfluss auf die Datenerhebung durch YouTube, einen möglichen Datentransfer in Drittländer und die weitere Verwendung durch das Google-Netzwerk. Bitte informieren Sie sich auf https://policies.google.com/privacy über die Datenschutzbestimmungen von Google. Wenn Sie keine Daten an YouTube, bzw. Google übermitteln möchten, sollten Sie die Aktivierung nicht auslösen, und den Player nicht nutzen.
Ausführliche Informationen über Ihre Betroffenenrechte und darüber, wie wir Ihre Privatsphäre schützen, entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung.
Nebenberuflich gründen, ein Unternehmen übernehmen oder mit Franchise in die Selbstständigkeit starten: Viele Wege, ein Ziel.
Einen Businessplan schreiben, Vorlagen für einen Businessplan nutzen und das Business Model Canvas kennenlernen
Kredit, Bürgschaft, Gründungszuschuss und weitere Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten auf einen Blick.
Wie eine Gewerbeanmeldung abläuft und was Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Gewerbetreibende dabei zu beachten haben.
Wer selbstständig ist, braucht verschiedene Versicherungen. Erfahren Sie hier, welche Versicherungen in Deutschland Pflicht sind.
Für Fragen rund um den Start in die berufliche Selbstständigkeit: Hier finden Sie geeignete Informations- und Beratungsangebote.
Von Gewerbeamt über Finanzamt bis hin zu IHK und HWK: Wichtige Behörden und Institutionen für Ihre Gründung auf einen Blick.
GmbH, GbR & Co: Hier erfahren Sie, worin sich die einzelnen Rechtsformen unterscheiden und was ihre Vor- und Nachteile sind.
Ob Zuschuss, Kredit oder Förderdarlehen: Entscheidend ist, dass das Startkapital zu Ihnen und Ihrem zukünftigen Unternehmen passt.
Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick über die verschiedenen Steuerarten sowie die Kleinunternehmerregelung.
Im Folgenden stellen wir Ihnen eine Reihe von Netzwerken vor, die Ihnen vor, während oder nach Ihrer Gründung als Plattform zum Erfahrungs- und Informationsaustausch dienen können.
Auslandgeschäfte, Personal, Kunden gewinnen, Steuern und vieles mehr: Hier finden Sie mehr als 3000 Antworten auf gründungsrelevante Fragen. Durchsuchen Sie den Wissenspool – und starten Sie durch mit Ihrer Geschäftsidee.
Zum Stöbern: Gründungs- und Businessplan-Wettbewerbe, Förderprogramme für Start-ups, wichtige Informationen für Selbstständige und Wissenswertes zur Gründungskultur in Deutschland und der Welt
Zum Mitmachen: Planen Sie Ihre Teilnahme an Veranstaltungen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, besuchen Sie Gründer- und Start-up-Events und knüpfen Sie Ihr persönliches Business-Netzwerk.
Im Fokus: Finden Sie hier aktuelle Analysen und Entwicklungen zur Gründungskultur in Deutschland und der Welt. Mit welchen Herausforderungen wir es zu tun haben und welche Lösungen es bereits gibt.
Aus erster Hand: Ob Neugründung, Unternehmensübernahme oder Gründung aus der Hochschule – Gründerinnen und Gründer berichten über ihre Erfahrungen, geben Tipps zu Förderprogrammen und vielem mehr.
Businessplan erstellen, Kapitalbedarf ermitteln, Versicherungen abschließen und vieles mehr: Hier finden Sie nützliche Checklisten und Übersichten für Ihre Existenzgründung.
Von Start-up-Strategie bis Social Entrepreneurship: Studien und Broschüren zu den Themen Existenzgründung und Unternehmenskultur in Deutschland
Erfolgreich in die Selbstständigkeit starten: Existenzgründerinnen und Existenzgründer berichten über ihren Werdegang und geben Tipps.
„Gründen – kurz und knapp“: Ihr Ratgeber für den erfolgreichen Start in die Selbstständigkeit. Mit wichtigen Infos, Tipps und Strategien.
Ich habe eine GmbH i.Gr. und eine eingetragene UG. Für beide Firmen wird mir das notwendige Firmenkonto zur Geschäftstätigkeit verweigert. Wie und wo ist die gesetzliche Rechtslage auf Pflicht des Firmenkontos verankert?
Eine Pflicht aus dem GmbHG zur Einzahlung der Stammeinlage auf ein Geschäftskonto der (Vor-)Gesellschaft besteht nicht. Die Leistung der Bareinlage kann vielmehr auch durch Übergabe von Bargeld zur freien Verfügung der Geschäftsführung erfolgen [vgl. OLG Frankfurt v. 24.1.2005 - 20 W 415/04, MittBayNot 2005, 421, 422]. Allerdings stellt sich praktisch - u.U. bereits im Eintragungsverfahren - das Problem der Nachweisbarkeit der Einzahlung [Mayer/Weiler, in: Beck'sches Notar-Hdb., 7. Aufl. 2019, § 22 Rn. 236]. Deshalb ist eine Überweisung auf das Geschäftskonto üblich und anzuraten. Inwieweit sich darüber hinaus zur Erfüllung der steuerlichen Verpflichtungen der Gesellschaft ein rechtlicher oder zumindest faktischer Zwang zur Unterhaltung eines Geschäftskontos ergeben kann, sollten Sie unbedingt mit Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater abstimmen.
Aus welchem Grund Ihnen ein Geschäftskonto verweigert wird, lässt sich dem geschilderten Sachverhalt nicht entnehmen. Im Allgemeinen entscheiden Banken über die Einrichtung von Geschäftskonten nach bankinternen Richtlinien und Risikobewertungen. Eine Pflicht zum Vertragsabschluss besteht grundsätzlich nicht. Der gesetzliche Anspruch auf Abschluss eines Basiskontovertrages nach § 31 Zahlungskontengesetz gilt lediglich für Zahlungskonten von Verbrauchern, nicht hingegen für Geschäftskonten. Auch der in einigen Bundesländern existierende sog. Kontrahierungszwang der Sparkassen gemäß Sparkassengesetzen bzw. Sparkassenverordnungen (s. etwa § 5 SpkG-NRW, § 5 Abs. 2 SpkO-BY) führt, soweit ersichtlich, lediglich zu einem Anspruch auf ein Girokonto für natürliche Personen. Ferner kann die Sparkasse die Aufnahme oder Fortführung der Geschäftsbeziehung im Einzelfall aus wichtigen Gründen ablehnen.
Quelle:
Dr. Joachim Püls
Notar
Mitglied der Notarkammer Sachsen
Stand:
März 2020