Antwort
Spielautomatenaufsteller gehören zugegebenermaßen nicht zu den „Lieblingsbranchen“ der Banken. Doch das allein ist in der Regel nicht die einzige Ursache für eine Ablehnung einer Geschäftsbeziehung.
Meist liegen noch andere Gründe für eine Ablehnung vor – wie z.B. eine negative Schufa und/oder negative Geschäftsauskünfte. Erfragen Sie insoweit die Gründe für die jeweiligen Absagen, so können Sie ggfs. nachbessern und im Anschluss evtl. doch noch eine Zusage bekommen. Zu mindestens wissen Sie dann, an welchen Punkten Sie arbeiten müssen.
Im Gegensatz zu Privatkonten sind die Banken generell nicht zur Eröffnung eines Geschäftskontos verpflichtet. Grundsätzlich ist die Eröffnung eines Geschäftskontos auf reiner Guthabenbasis leichter, da die Bank dann keine Linie i.S. eines Kontokorrentrahmens zur Verfügung stellen muss.
Die Bank wird einen Kontokorrentkredit nur in Abhängigkeit positiver Unternehmenszahlen bewilligen. Bei der Beantragung sind die letzten Jahresabschlüsse sowie betriebswirtschaftliche Auswertungen vorzulegen.
Auf jeden Fall sollten Sie auch einmal eine sog. „Eigen-Schufa-Auskunft“ einholen (unter www.schufa.de) und auch eine Eigenauskunft bei den gängigen Wirtschafts-Auskunfteien (Creditreform, Bürgel etc.). Sie haben bei diesen Auskunfteien die Möglichkeit, Ihre dort gespeicherten Daten einzusehen. Prüfen Sie die dortigen Angaben in regelmäßigen Abständen. So können Sie negative Entwicklungen entdecken und möglicherweise bereinigen lassen.
Fragen Sie auch bei Online-Banken an, sollten Sie bei den örtlichen Banken weiterhin keinen Erfolg haben.
Ggf. macht auch eine Beratung bei einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Unternehmensberater Sinn, um Ihre wirtschaftliche Gesamtsituation zu durchleuchten und entsprechend aufzubereiten.
Bis zur Eröffnung Ihres Geschäftskontos werden Sie die geschäftlichen Transaktionen über Ihr Privatkonto führen müssen.
Beachten Sie dabei, dass Selbständige nicht dazu verpflichtet sind, ein Geschäftskonto zu führen. Nur Kapitalgesellschaften müssen ein Geschäftskonto haben. Dazu gehören zum Beispiel GmbH, UG, AG, eG, KGaA oder e.V.
Trotzdem sollte die Zusammenlegung von privaten und geschäftlichen Transaktionen über ein Konto natürlich keine Dauerlösung sein!
Aber Vorsicht: Viele Banken regeln in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass deren Kundinnen und Kunden ihren geschäftlichen Zahlungsverkehr nicht über das private Girokonto abwickeln dürfen. Daher lohnt sich ein Blick in die AGB der Bank, bei der Sie Ihr Privatkonto haben.
Quelle:
German Drechsler
THINK Gruppe, BDU
Wir entwickeln Unternehmen und Menschen
c/o THINK Unternehmensentwicklungs GmbH
Stand:
Mai 2020
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