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Handel mit Kryptowährungen: kein Kredit von der Bank?

Frage

Ich möchte mich selbständig machen - es handelt sich um den Handel mit Kryptowährungen. Ich habe einen fertigen Businessplan. Eine Kreditvermittlung gestaltet sich aber schwierig, da ich zurzeit Krankengeld bekomme, welches nicht als Einkommen gewertet wird. Dadurch scheitert es, dass mir die Banken einen Privatkredit geben. Ich möchte aber diesen zweiten Schritt machen, um eine Arbitrage-Software zu erwerben und einen sicheren Ablauf zu gewährleisten. Dafür brauche ich einen Kredit über 100.000 Euro. Als Existenzgründer bekomme ich auch keinen Kredit, da die Banken den Handel mit Kryptowährungen nicht fördern. Muss ich jetzt deswegen mein Haus verkaufen? Oder mir einen ausländischen Investor suchen?

Antwort

Die Prüfung von Kreditanträgen obliegt ausschließlich dem Ermessen der jeweiligen Bank. Deren Entscheidungen sind völlig souverän und als Vertreter einer staatlichen Behörde kann und darf ich sie nicht kommentieren - alles andere wäre ein unzulässiger Eingriff in die Wettbewerbsfreiheit.

Sie fragen nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten. Die erste und wichtigste Finanzierungsquelle für die Gründung eines Unternehmens ist immer Eigenkapital. Mit dessen Einsatz signalisiert der Gründer, die Gründerin potenziellen Kreditgebern und Beteiligungsgebern, dass er bereit ist, das finanzielle Risiko seines Vorhabens - zumindest anteilig - zu tragen. Reicht das eingesetzte Eigenkapital nicht aus, kann er/sie sich um Fremdkapital in Form von Darlehen bemühen. Kommt eine solche Darlehensgewährung - aus welchen Gründen auch immer - nicht zustande, bietet sich die Hereinnahme einer Beteiligung (Risikokapital, Venture Capital) an.

Ihre Überlegungen, Eigenkapital zur Gründungsfinanzierung durch einen Investor zu suchen (das kann ein in- wie auch ausländischer Kapitalgeber sein) gehen also durchaus in die richtige Richtung. Aber … nur um Ihnen Klarheit zu geben: Eine staatliche Förderung für Finanzintermediäre ist - wie auch für Vertreter einzelner anderer Branchen - ausgeschlossen.

Noch einmal zurück zu den - mir nicht bekannten - Antworten der von Ihnen konsultierten Banken. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Darlehensgewährung. Einen Klageweg gibt es also nicht. Sie können aber die Möglichkeit nutzen, Einzelentscheidungen von Banken und Sparkassen bei den sogenannten Ombudsleuten der Bankenverbände zu hinterfragen. Hier für Sie die entsprechenden Links, um ggf. Kontakt aufnehmen zu können.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
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Juli 2019

Tipps der Redaktion:

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