Antwort
Wenn Sie eine neue Software bzw. die Umarbeitung finanzieren wollen und eine Finanzierung über einen Kredit für Sie in Frage kommt, würden wir Ihnen raten, sich an Ihre Hausbank zu wenden. Sollten die Sicherheiten in einem solchen Fall nicht reichen, könnte dann noch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein eingebunden werden. Solche Bankbürgschaften oder Ausfallbürgschaften ersetzen für die Banken fehlende Sicherheiten, da die Bürgschaftsbanken dann bis zu 80 Prozent des Risikos übernehmen.
Für kleinere Beträge bis 100.000 Euro kommt auch das Programm „Bürgschaft ohne Bank“ in Frage, bei dem die Bürgschaftsbank ihr Vorhaben prüft und wenn sie bereit ist, es zu finanzieren eine Bescheinigung ausstellt mit der die Suche nach einer Bank für die Kreditfinanzierung einfacher wird. Vielleicht kommt für Sie aber auch eine Beteiligung der MBG Schleswig-Holstein in Frage, mit der Sie Ihr Eigenkapital verbessern können oder eine Kombination von Bürgschaft und Beteiligung.
Wenn Sie sich genauer über das Angebot von Bürgschaften und Beteiligungen in Schleswig-Holstein informieren wollen, finden Sie hier die Kontaktdaten der Bürgschaftsbank und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft:
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Lorentzendamm 22, 24103 Kiel
Tel.: 0431-59 38-0, Fax: 0431-59 38-160
Email: info@bb-sh.de, Internet: www.bb-sh.de
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
Schleswig-Holstein mbH
Lorentzendamm 21, 24103 Kiel
Tel.: 0431-667 01-3586, Fax: 0431-667 01-3590
Email: info@mbg-sh.de, Internet: www.mbg-sh.de
Quelle: Stephan Jansen
Geschäftsführer
VERBAND DEUTSCHER BÜRGSCHAFTSBANKEN e.V. (VDB)
Mai 2016
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