Antwort
Aus der Anfrage geht leider nicht hervor, ob aktuell eine Schufa-Auskunft bereits eingeholt worden ist. Daher zunächst der Hinweis, dass jeder einen auf den Anspruch auf eine kostenfreie Auskunft hat. Bei der Schufa heißt die kostenfreie Auskunft „Datenkopie“. In etwas übersichtlicherer Form kann man sich auch den aktuellen Stand mittels einer kostenpflichtigen Bonitätsauskunft für ca. 30 Euro zukommen lassen.
Darüber hinaus sollte auch eine kostenfreie Auskunft bei der Creditreform eingeholt werden. Mit den beiden Auskünften ist man dann auf dem Informationsstand der Bank und kann bei Bedarf konkret auf die Fragen, die sich daraus ergeben, eingehen.
Sollten die Auskünfte Negativmeldungen enthalten, dann ist es empfehlenswert, damit offen umzugehen und auch aufzuzeigen, wie die Rückzahlung der Schulden zukünftig geplant ist bzw. welche Vereinbarungen bereits getroffen worden sind.
Das geplante Stammkapital von 1.500 Euro der Unternehmergesellschaft (UG) reicht natürlich nicht aus, um den beschriebenen weiteren Finanzierungsbedarf abzudecken. Daher werden potenzielle Darlehensgeber stets zusätzliche Sicherheiten vom Darlehensnehmer verlangen. Wenn dieser die Sicherheiten nicht stellen kann, dann wird eine Beteiligung Dritter, wie z.B. Partner, Verwandte, Bekannte, Geschäftspartner etc. erforderlich sein.
Als Sicherheiten dienen Abtretung oder Verpfändung bestehenden Vermögens. Auch eine Bürgschaft kann hier angeboten werden. Die UG verfügt über kein ausreichendes Stammkapital zur Absicherung potenzieller Darlehen. Deshalb wird es erforderlich sein, dass die oder ein Gesellschafter das Darlehen aufzunehmen. Daher sollte der / die Gesellschafter, die über entsprechende Bonität verfügen das Darlehen aufnehmen.
Für die Beurteilung der Kreditfähigkeit ist es seitens des Darlehensgebers (auch Leasinggeber) von Bedeutung, dass das zugrundeliegende Geschäft sich trägt (aussagekräftiger Businessplan). Werden darüber hinaus auch noch Sicherheiten gestellt, dann spricht vieles für eine Darlehensvergabe.
Es sollte beachtet werden, dass die „Altgläubiger“ des Schuldners nicht auf die UG mittels Pfändung zugreifen können. Ist der Schuldner als Geschäftsführer angestellt, dann können die „Altgläubiger“ nur das Gehalt pfänden. Der Schuldner sollte daher - solange die persönliche Schuldensituation fortbesteht - nicht selbst Gesellschafter sein.
Ob vorhandene Schulden bzw. eine negative Auskunft (Schufa und/oder Creditreform) bei der Darlehensaufnahme eine Rolle spielen oder nicht, hängt zunächst davon ab, wer das Darlehen aufnimmt. Will der Schuldner das Darlehen aufnehmen, dann wird es unerlässlich sein, dass weitere Sicherheiten gestellt werden, das Geschäftskonzept überzeugt und ein Konzept für die geordnete Rückführung der bestehenden „Altschulden“ existiert. Darüber hinaus sollte gegenüber den Darlehensgebern offen mit der Schuldensituation umgegangen werden.
Aufgrund der beschriebenen Gesamtsituation empfiehlt es sich, dass nicht der Schuldner, sondern (eine) andere beteiligte Person(en) das/ die Darlehen aufnimmt.
Quelle: Michael Weinhold
I S K A - Nürnberg
Institut für Soziale und Kulturelle Arbeit (ISKA) gemeinnützige GmbH
Schuldner- und Insolvenzberatung im Auftrag der Stadt Nürnberg und Landkreis
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Dezember 2019