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ALG-II-Bezug: Zuschuss für Gründung?

Frage

Ich bekomme Arbeitslosengeld II und möchte mich als Innenarchitektin freiberuflich selbständig machen. Das Jobcenter bewilligt mir eventuell einen Zuschuss für die Anschaffung eines PC und CAD-Programms. Mein Berater hat jedoch Zweifel, dass ich dann bei voller Selbständigkeit die monatlichen Fixkosten zahlen kann. Gibt es für mich eine Möglichkeit einen möglichst nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, um zumindest noch eine finanzielle Rücklage zu haben, um Zahlungsfristen überbrücken zu können?

Antwort

Nach Ihren Angaben bekommen Sie eventuell eine Unterstützung durch das Jobcenter nach § 16c SGB II „Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen" zur Anschaffung eines PC und eines CAD-Programms.

Zusätzlich können Sie beim Jobcenter das „Einstiegsgeld“ beantragen. Das „Einstiegsgeld“ ist eine Leistung nach § 16 b Sozialgesetzbuch II, die arbeitslosen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Überwindung der Hilfebedürftigkeit gewährt werden kann, wenn dies zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Die Gewährung dieser Leistung ist eine Ermessensentscheidung. Ob, in welcher Höhe und wie lange Sie das „Einstiegsgeld“ erhalten, entscheidet Ihr persönlicher Ansprechpartner bei Ihrem Jobcenter. Wird das „Einstiegsgeld“ bewilligt, so erhalten Sie dieses zusätzlich zum eventuell noch gezahlten Arbeitslosengeld II. Das „Einstiegsgeld“ wird nicht auf das Arbeitslosengeld II angerechnet.

Weitere Förderungen in Form eines Zuschusses können wir Ihnen nicht benennen. Als Alternative kommen Förderkredite in Frage. Eine mögliche Option der Förderung stellt der „Mikrokreditfonds Deutschland“ dar. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, sodass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können. Die Beantragung des Mikrokredits erfolgt über Mikrofinanzinstitute. Weitere Informationen zum Mikrokreditfonds und zur Beantragung finden Sie auf der Internetseite des BMAS.

Benötigen Sie noch eine Unterstützung in Form einer Beratung zur Vorbereitung Ihrer Gründung, so können Sie Beratungsgutscheine für Gründungsinteressierte in Ihrem Bundesland in Anspruch nehmen. Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Sie können sich über die Förderdatenbank Bund, Länder und EU informieren, welche Fördermöglichkeiten Ihr Bundesland für Existenzgründer zur Verfügung stellt.

Für eine individuelle Beratung können Sie gern unser Infotelefon zur Existenzgründung nutzen. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 030 340 60 65 60.

Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
August 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
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