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ERP-Kapital für Gründung: GmbH-Stammkapital gilt als Eigenkapital?

Frage

Zur Existenzgründung im Handel ist die Gründung einer GmbH geplant. Diese wird mit 25.000 Euro Stammkapital der beiden Gründer ausgestattet. Zur weiteren Finanzierung des geplanten Vorhabens ist angedacht bei der KfW das „ERP-Kapital für Gründung“ zu beantragen. Für dieses Programm benötigt man in den neuen Bundesländern mindestens 10% Eigenkapital. Daher meine Frage: Gilt das eingebrachte Stammkapital bei der Beantragung der Förderung als Eigenkapital? Oder ist es sinnvoll die GmbH erst nach der Bewilligung des KfW-Kredites zu gründen?

Antwort

Für die Beantragung unseres „ERP-Kapital für Gründung“ kann ausschließlich verfügbares Eigenkapital des Antragstellers berücksichtigt werden. Dementsprechend ist der Antrag durch die jeweiligen Gründer vor Gründung der GmbH zu stellen. Der Zuwendungsbescheid muss nicht abgewartet werden.

Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
Dezember 2017

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