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Tierarztpraxis eröffnen: Förderung?

Frage

Ich arbeite in Moment als angestellte Tierärztin und möchte mich selbständig machen und eine eigene Praxis bauen und eröffnen. Ich hätte gerne Informationen über die Fördermöglichkeiten (Kredite, Zuschüsse etc.).

Antwort

Zur Finanzierung ihrer Gründungsinvestitionen und Betriebsmittel können Existenzgründerinnen und -gründer auf die Förderdarlehen des Bundes (der KfW) und ihres Bundeslandes zurückgreifen. Diese sind i.d.R. bei einer Geschäftsbank - vorzugsweise am künftigen Geschäftssitz - zu beantragen. Eine Förderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse kann im Bereich Beratungsförderung in Anspruch genommen werden. D.h., die bei Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen (Steuerberater, Unternehmensberater etc.) anfallenden Honorarkosten können anteilig bezuschusst werden.

Aus der Bundesförderung bietet sich in Ihrem konkreten Fall die Kombination aus drei Finanzierungsbausteinen an:

  1. Ihrem Eigenkapital in Höhe von mind. 15 Prozent (des Gesamtvolumens)
  2. dem (Eigenkapital ergänzenden) ERP-Kapital für Gründung“ und
  3. dem ERP-Gründerkredit Universell“

Detailfragen zu diesen und anderen Förderprogrammen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Förder- und Finanzierungsberatung des BMWi unter 030 -18 615 8000.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Tel.: 03018 615-8000
Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr
Oktober 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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