Teamgründung: Gründungszuschuss?
Frage
Ich bin arbeitslos mit Restanspruch über 150 Tage und möchte mich mit einem Partner im Online-Handel selbständig machen. Mein Partner bekommt eine befristete Erwerbsminderungsrente, die bis Mai 2021 läuft. Ist es möglich, gemeinsam eine Firma zu gründen und jeder würde einen Gründungszuschuss beantragen? Ich bei der Arbeitsagentur und er - soweit es überhaupt möglich ist - bei der Rentenversicherung?
Antwort
Der Gründungszuschuss ist eine Leistung nach § 93 Sozialgesetzbuch III und wird für Gründerinnen und Gründer zur Verfügung gestellt, die mit der geförderten hauptberuflichen Selbständigkeit ihre Arbeitslosigkeit beenden. Als hauptberuflich wird jede Tätigkeit ab 15 Stunden pro Woche angesehen. Der jeweilige Antrag ist vor Beginn der hauptberuflichen Selbständigkeit bei Ihrer Agentur für Arbeit zu stellen. Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung, sodass Ihre zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall über die Förderung entscheidet. Eine Förderung ist auch möglich, wenn Sie mit einem Partner ein Unternehmen gründen, solange eine eigene hauptberufliche selbständige Tätigkeit vorliegt und Sie beispielsweise das unternehmerische Risiko tragen. Weitere Informationen finden Sie in der Geschäftsanweisung zum Gründungszuschuss.
Wir empfehlen Ihrem Partner, sich bei seinem Rententräger zu erkundigen, ob eine Förderung über den Rententräger möglich ist.
Quelle:
Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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September 2020
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