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Altersheim kaufen: Zuschüsse für Renovierung?

Frage

Ich würde gerne ein Altersheim kaufen mit 60 Zimmern. Das Heim ist nicht im Betrieb und in einem schlechten Zustand – es muss renoviert werden. Die Kosten für das Heim liegen rund bei 1.200.000 Euro + ca. 2.900.000 für Renovierungsarbeiten. Kann ich Zuschüsse für die Umbau-/Renovierungsarbeiten erhalten, um das Haus wieder zum Leben zu erwecken? Wenn ja, welche und in welcher Höhe?

Antwort

Sie planen den Erwerb und die Sanierung eines Altenpflegeheimes und erkundigen sich nach den Fördermöglichkeiten für die Sanierung des Altenpflegeheimes.
Für die Kosten der energetischen Sanierung kommt unser Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“ in Frage.

Wir fördern die energetische Sanierung von Wohngebäuden durch einzelne energetische Maßnahmen oder der Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus in unserem Förderprodukt „Energieeffizient Sanieren“.

Wichtig:

  • Diese Förderung kommt nur für Wohngebäude in Betracht, für die vor dem 01.02.2002 der Bauantrag gestellt wurde.
  • Sie benötigen einen Energieeffizienz-Experten aus der Expertenliste [ www.energie-effizienz-experten.de], der uns bestätigt, dass alle technischen Mindestanforderungen eingehalten werden.

Das Altenpflegeheim wird aktuell nicht wohnwirtschaftlich genutzt. Wir gehen davon aus, dass das Gebäude zuletzt wohnwirtschaftlich genutzt wurde.

Der Kredit kann immer genutzt werden, wenn Unternehmen oder Privatpersonen in die energetische Sanierung von Wohngebäuden investieren.

Wir finanzieren maximal

  • 50.000 Euro pro Wohnung bei der Durchführung von energetischen Einzelmaßnahmen.
  • 120.000 Euro pro Wohnung beim Erreichen eines KfW-Energieeffizienzhausstandards. Ob Sie mit der Sanierung ein KfW-Effizienzhaus erreichen, klären Sie bitte mit Ihrem Energieeffizienz-Experten.

Die Bemessungsgrundlage für den Kreditbetrag ist die Anzahl der Wohneinheiten nach Sanierung. Als Wohneinheiten in Heimen gelten Appartements und Wohnschlafräume. Gemeinschaftsräume, Küchen, Bäder und Ähnliches dürfen außerhalb der Wohneinheiten liegen. Für den Förderhöchstbetrag ist die in der ‘Bestätigung zum Antrag’ angegebene Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich.

Bei Heimen, die überwiegend (über 50 % der Gebäudenutzfläche) wohnwirtschaftlich genutzt werden, darf die Sanierung bzw. der Neubau des gesamten Objekts (ohne Differenzierung nach den Flächen) finanziert werden. Für den Förderhöchstbetrag ist die in der ‘Bestätigung zum Antrag’ angegebene Anzahl der Wohneinheiten maßgeblich.

Zusätzlich gewähren wir einen Tilgungszuschuss nach Abschluss des Vorhabens. Die aktuelle Höhe des Tilgungszuschusses finden Sie im Merkblatt und auf unserer Produktseite unter ‘Konditionen’.

Weitere Informationen sowie das Merkblatt und die Anlagen zum Merkblatt finden Sie auf:

Ihr Weg zu unserer Förderung:
KfW-Kredite beantragen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner.

Wichtig ist, dass Sie Ihren Antrag auf KfW-Förderung stellen, bevor Sie mit der Investitionsmaßnahme beginnen.

Wünschen Sie eine ausführlichere Beratung zu einer der vorgestellten Varianten?

Rufen Sie uns an! Sie erreichen uns montags bis freitags in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr unter der kostenfreien Servicenummer 0800 539 9002.

Quelle:
KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
infocenter@kfw.de
www.kfw.de

Stand:
April 2020

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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