Antwort
Mit dem „KfW-Unternehmerkredit“ fördern wir gewerbliche Unternehmen und freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren, hierzu zählen auch die Jahre im Nebenerwerb, am Markt aktiv sind. Sie können mit diesem Darlehen sowohl Ihre gewerblichen Investitionen als auch Ihre Betriebsmittel (z.B. Miete, Kautionen, Personalkosten) in voller Höhe finanzieren. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gibt es besonders günstige Zinskonditionen.
Den KfW-Kredit beantragen Sie vor Vorhabensbeginn bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl, der bereit ist, Ihr Vorhaben zu begleiten und Ihren Darlehensantrag an uns weiterzuleiten. Finanzierungspartner sind Geschäftsbanken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen. Eine direkte Antragstellung in unserem Hause ist nicht möglich. In der Wahl Ihrer Bank sind Sie frei. Ihr nächster Schritt ist nun das Gespräch mit einem Finanzierungspartner. Wir haben den „KfW-Unternehmerkredit“ mit einer 50 %-igen Haftungsfreistellung für Investitionen ausgestattet, so dass der Finanzierungspartner ein vermindertes Risiko für dieses Darlehen trägt. Online finden Sie weitere Informationen zum „KfW-Unternehmerkredit“ .
Wir bitten um Verständnis, dass wir eine abschließende Beurteilung des Vorhabens erst anhand der konkreten Antragsunterlagen vornehmen können.
Quelle: KfW Bankengruppe
KfW-Infocenter
Servicerufnummer: 0800 539 9001 (kostenfrei)
September 2018
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