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Gesundheitszentrum eröffnen: Förderung?

Frage

Meine Frau arbeitet seit 20 Jahren alleine als selbständige Osteopathin. Nun möchte Sie ein Gesundheitszentrum im selben Ort eröffnen. Sie wird Räumlichkeiten anmieten und eine Physiotherapeutin und zwei Trainer anstellen. Gibt es hierzu Förderprogramme?

Antwort

Für Ihre Frau können Förderprogramme des Bundes oder Ihres Bundeslandes Hessen in Frage kommen. Eine Förderung von Investitionen und Betriebsmittel erfolgt in der Regel in Form von Darlehen oder Beteiligungen. Eine mögliche Förderung ist der KfW-Unternehmerkredit. Der KfW-Unternehmerkredit bildet das Basisprogramm der KfW zur Investitionsfinanzierung. Gefördert werden Investitionen sowie Betriebsmittel von mittelständischen Unternehmen, die seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind. Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht in diesem wie auch in anderen KfW-Programmen ein spezielles KMU-Fenster mit besonders günstigen Zinskonditionen. Weiterführende Informationen finden Sie über die Internetseite der KfW unter dem folgenden Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/

Eine weitere mögliche Förderung ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland“. Neben kleinen und jungen Unternehmen können auch Existenzgründer Anträge stellen. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Wenn Ihre Frau Mitarbeiter einstellen möchten und sollten diese arbeitslos sein, so kann Ihre Frau als Arbeitgeber mit einem Zuschuss zu den Lohnkosten unterstützt werden. Arbeitgeber können nach § 88 ff. Sozialgesetzbuch III einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt erhalten, wenn die Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist. Die Förderhöhe und die Förderdauer richten sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung). Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Der Eingliederungszuschuss wird nur erbracht, wenn er vor der Arbeitsaufnahme beantragt worden ist. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seiter der Agentur für Arbeit unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/foerderung-arbeitsaufnahme.

Informationen zu den Förderprogrammen Hessens erhalten Sie bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen unter https://www.wibank.de/wibank/gruender-unternehmen.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
März 2018

Tipps der Redaktion:

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