Antwort
Der Bund und die einzelnen Bundesländer stellen verschiedene Förderprogramme zum Start in die selbständige Tätigkeit zur Verfügung. Diese können in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften erteilt werden. Grundsätzlich können Sie sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche Fördermöglichkeiten angeboten werden. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme, Richtlinien und Ansprechpartner einsehen. Als Beispiel möchte ich Ihnen das „StartGeld“ aufzeigen.
Die KfW Bankengruppe fördert mit dem ERP Unternehmerkredit - StartGeld Unternehmen in den ersten fünf Jahren nach der Gründung bei der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln mit günstigen Konditionen bis zu einem Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro. Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 100.000 Euro, davon maximal 30.000 Euro Betriebsmittel. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre, davon höchstens zwei Jahre tilgungsfrei. Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei der jeweiligen Hausbank zu stellen.
Quelle: Anke Branowsky
Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Juli 2016
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