Antwort
Bei der Grundsicherung wird Ihr Einkommen aus Ihrer selbständigen Tätigkeit berücksichtigt. Nicht dazu zählen 30 Prozent des Einkommens aus selbständiger Tätigkeit, höchstens jedoch 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. Für eine individuelle Beratung sollten Sie sich an den örtlichen Träger der Grundsicherung wenden.
Bei geringem Kapitalbedarf ist eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland“ möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.
Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
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November 2019