Antwort
Zur Finanzierung Ihrer Gründungsaufwendungen können Sie auf die Förderdarlehen des Bundes (der KfW) und Ihres Bundeslandes - in Ihrem Falle also der Thüringer Aufbaubank (TAB) - zurückgreifen. Ein Rechtsanspruch darauf besteht allerdings nicht. Alleinige Prüfungs- und Bewilligungsinstanz ist die Bank, bei der Sie Ihren Darlehensantrag einreichen. Sie entscheidet auf der Grundlage Ihres Businessplans und ihrer Risikoeinschätzung.
Bis zu einem Kreditvolumen von max. 25.000 Euro ist die Kreditbeantragung aus sog. „Mikrodarlehen“ (aus dem „Mikrokreditfonds Deutschland“ bzw. der „Gründerrichtlinie - Mikrokredite“ der TAB) direkt bei der Förderbank möglich.
Eine Alternative zur Kreditfinanzierung ist die Einholung einer (zeitlich befristeten) stillen Beteiligung bis max. 50.000 Euro aus dem „Mikromezzaninfonds Deutschland“.
Eine Förderung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse zur Finanzierung Ihrer Gründungsinvestitionen und Betriebsmittelerfordernisse sehen die Förderinstrumentarien des Bundes und des Freistaats Thüringen nicht vor.
Informieren Sie sich bitte über die verschiedenen Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern und deren Kombinierbarkeit in der Förderdatenbank des Bundes. Mit Hilfe verschiedener Recherchemöglichkeiten erhalten Sie hier den vollständigen und aktuellen Überblick über Förderzielstellungen und -zuständigkeiten sowie Detailinformationen zu den Zugangsvoraussetzungen, Konditionen und Antragsmodalitäten aller Förderprogramm für Existenzgründungen am Standort Deutschland.
Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMWi-Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung unter der Nummer 030-340606560.
Quelle: Holger Richter
Förderberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Februar 2019
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