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Junges Kleinunternehmen: Förderung?

Frage

Ich habe mich vor paar Monaten in der Kosmetikbranche selbständig gemacht und möchte einen Raum anmieten. Gibt es eine Möglichkeit, finanzielle Unterstützung für die Neugründung zu beantragen?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründerinnen und für Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung.

Als Existenzgründerin oder als Existenzgründer haben Sie die Möglichkeit, den ERP-Gründerkredit - StartGeld, als Darlehen der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite der KfW oder an der Hotline der KfW unter Telefon 0800 5399001.

Der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ ist eine Förderung in Form einer stillen Beteiligung. Diese beantragen Sie bei der mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Ihres Bundeslandes. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro, wobei die anfängliche Förderung auf 75.000 Euro begrenzt ist. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.

Zudem können für Sie Förderprogramme Ihres Bundeslandes Hamburg in Frage kommen. Informationen zu den Förderprogrammen finden Sie bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank.

Sie können sich über die Internetseite www.foerderdatenbank.de informieren, welche weiteren Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung für Sie bestehen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie stellt auf dieser Internetseite eine Förderdatenbank zur Verfügung. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
Oktober 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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