Antwort
Die Förderdarlehen zur finanziellen Unterstützung von Existenzgründungsvorhaben unterliegen nahezu alle dem sog. „Hausbankprinzip“, d.h. die Entscheidung über eine Kreditgewährung obliegt einer Geschäftsbank - i.d.R. am Geschäftsort des Gründers/der Gründerin. In deren Prüfverfahren wird auf der Grundlage des einzureichenden Businessplanes nach banküblichen Verfahren die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens geprüft und eine Risikoeinschätzung vorgenommen. Die Beantwortung Ihrer Frage kann also nur durch die antragannehmende Bank gemäß Ihrer konkreten wirtschaftlichen Situation erfolgen.
Alternativ zu den bankdurchgeleiteten Förderdarlehen bietet die NRW.BANK das sog. „NRW/EU Mikrodarlehen“ (max. 25.000 Euro) an, das bei einem der „STARTERCENTER NRW“ zu beantragen ist: https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWEUMikrodarlehen/15262/produktdetail.html
Eine weitere (bankunabhängige) Finanzierungsalternative bietet eine Beteiligung aus dem „Mikromezzaninfonds Deutschland“ (max. 50.000 Euro): www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
Ansprechpartner dafür ist in Nordrhein-Westfalen die Kapitalbeteiligungsgesellschaft für die mittelständische Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen mbH (KBG) in Neuss.
Detailinformationen zu allen Förderprogrammen des Bundes, der deutschen Länder und der EU finden Sie in der Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de.
Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Mai 2018
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