Antwort
Der Bund und die Bundesländer bieten Förderprogramme auch für langjährig am Markt agierende Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe an. Die Förderungen können in Form von Zuschüssen, Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z.B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u.a. die Antragstellung geregelt ist.
Zur Finanzierung von Investitionen und des Betriebsmittelbedarfs für die Umstellung Ihrer bislang nebenberuflichen Tätigkeit auf den nunmehr geplanten Vollerwerb können Sie auf den KfW-Unternehmerkredit zurückgreifen, den Sie bei Ihrer Hausbank beantragen müssen.
Wenn der Bedarf unter 50.000 Euro liegt, kann auch der „Mikromezzaninfonds Deutschland“ eine mögliche Förderung sein. Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständische Beteiligungsgesellschaft in Ihrem Bundesland. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Rückzahlung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleich hohen Jahresraten. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des „Mikromezzaninfonds Deutschland“.
Sie können sich in der Förderdatenbank des Bundes informieren, ob für Sie weitere Fördermöglichkeiten, z.B. Ihres Bundeslandes bestehen. Unter Eingabe Ihrer Kriterien (Fördergebiet, Förderart oder Förderbereich) können Sie entsprechende Programme und Richtlinien einsehen und Hinweise zu Ihrer Beantragung erhalten.
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
September 2019
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