Antwort
Eine mögliche Förderung ist der „Mikromezzaninfonds Deutschland". Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern, in denen die Investition erfolgt. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 50.000 Euro bei einer Laufzeit von zehn Jahren. Die Beteiligung ist in voller Höhe zurückzuzahlen. Die Tilgung erfolgt ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten.
Bei geringem Kapitalbedarf ist auch eine Förderung über den „Mikrokreditfonds Deutschland" möglich. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 25.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können. Das Besondere hierbei ist, dass auch Gründer, die keinen Zugang zu Banken haben, hier einen Kredit erhalten können.
Weitere hilfreiche Informationen zu Ihrem Gründungsvorhaben finden Sie in der Publikation: „“
Quelle: Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
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September 2019
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