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Erwerbsunfähig: Förderung für Nebenerwerbsgründung?

Frage

Ich bin zu 100% schwerbehindert und erwerbsunfähig. Obwohl mir 50 Euro zu freier Verfügung in Monat stehen, habe ich ein innovatives Produkt entwickelt. Als erwerbsunfähiger Rentner stehen mir keine Hilfsprogramme zu Verfügung und kein Amt sieht sich „verpflichtet“, mir mit Informationen bzw. mit einem Beistand zu helfen. Bin ich endlich bei Ihnen an der richtigen Stelle?

Antwort

Diverse Möglichkeiten stehen Ihnen bei einer Existenzgründung im Nebenerwerb zur Verfügung.

Ein gefördertes Darlehen mit einem Betrag bis zu 25.000 Euro stellt das Land Niedersachsen bereit mit dem MikroSTARTer Niedersachsen. Den Antrag, die Konditionen und Ihren Ansprechpartner finden Sie bei der Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen (NBank).

Die NBank fördert zudem Existenzgründungen in Form von offenen oder stillen Beteiligungen am Unternehmen.

Interessant könnte für Sie zudem der Gründerwettbewerb „Digitale Innovationen“ sein. Eine Ideenskizze für den Wettbewerb können Sie vom 01.07.2019 bis 30.09.2019 einreichen.

Außerdem können Sie bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer eine Vorgründungsberatung in Anspruch nehmen.

Quelle: Team des Bürgertelefons zur Arbeitsmarktpolitik, Arbeitsmarkt und Arbeitsförderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tel.: 030 221 911 003 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Juni 2019

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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