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Nebenberufliche selbständige Tätigkeit: Förderung?

Frage

Ich habe von einigen Jahren zusammen mit meinem damaligen Arbeitgeber eine Gebäudemanagementfirma gegründet. Seit August 2017 führe ich die Firma als Einzelfirma weiter. Dies nebenberuflich, da die Aufträge hauptberuflich noch nicht ausreichend sind. Zusätzlich habe ich im Januar 2018 meine Immobilienbewertungsfirma eröffnet. Hauptberuflich bin ich immer noch in Vollzeit angestellt tätig. Da es sehr schwierig ist beide Firmen zu bewerben und mehr Aufträge zu akquirieren, möchte ich gern wissen, ob in dieser Konstellation eine Fördermöglichkeit über einen bestimmten Zeitraum besteht, um die 100%-ige Selbständigkeit zu erreichen?

Antwort

In der Regel wird eine nebenberufliche selbständige Tätigkeit nicht gefördert. Eine mögliche Förderung zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmittel bietet jedoch der „ERP-Gründerkredit - StartGeld“. Dieser Förderkredit kann auch von Selbständigen beantragt werden, die ihre Tätigkeit vorläufig im Nebenerwerb ausüben. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 100.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Der Antrag muss vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Hausbank gestellt werden. Nähere Informationen finden Sie unter https:// www.kfw.de/067.

Eine weitere Möglichkeit wäre der „Mikrokreditfonds Deutschland“. Hierbei handelt es sich um ein Finanzierungsangebot, bei dem die Antragstellung nicht über die Hausbank läuft. Dieses Programm richtet sich an Vorhaben mit einem Kreditbedarf von bis zu 20.000 Euro. Es gibt keine Kredituntergrenze, so dass auch sehr kleine Kredite gewährt werden können: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsmarkt/Arbeitsfoerderung/Mikrokredit/mikrokredit.html.

Neben den Förderprogrammen des Bundes können bei einer Existenzgründung auch die Förderprogramme des jeweiligen Bundeslandes in Frage kommen. In Thüringen informiert die Thüringer Aufbaubank (TAB) zu den Fördermöglichkeiten Thüringens. Informationen hierzu finden Sie unter https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Unternehmensphase.

Hilfreiche Informationen zu den Finanzierungsmöglichkeiten bietet Ihnen auch die Internetseite http://www.existenzgruender.de/DE/Gruendung-vorbereiten/Finanzierung/Foerderprogramme/inhalt.html.

Quelle: Infotelefon zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
Tel.: 030-340 60 65 60 - Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr - Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
April 2018

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