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Unternehmensbeteiligung: Förderung nach de-minimis bei Neugründung angeben?

Frage

Ich habe ein neues Einzelunternehmen gegründet und bin zu 80% an einer GmbH beteiligt. Mit dem neuen Einzelunternehmen möchte ich eine Förderung in Anspruch nehmen. Die GmbH, an der ich beteiligt bin, hält eine Beteiligung an einer KG. Die KG hat eine Förderung nach de-minimis beantragt. Muss auch die Förderung der KG in meine de-Minimis-Erklärung für mein neues Einzelunternehmen?

Antwort

Sofern die de-minimis-Beihilfe für die KG bereits bewilligt worden ist, müssen Sie diese bei der Beantragung für Ihr neu gegründetes Unternehmen angeben.

Lesen Sie dazu bitte die weiterführenden Informationen und das Erklärungsformular des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern.

Ich zitiere daraus:
In dieser Erklärung sind alle De-minimis-Beihilfen anzugeben, die Ihr Unternehmen bzw. Unternehmensverbund als „ein einziges Unternehmen“ im laufenden sowie in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhalten hat.

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
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September 2020

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