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App entwickeln: Förderung?

Frage

Ich habe eine Idee für eine App - es gibt noch keine App oder Internetseite, die in die Richtung geht. Die App wäre sogar in anderen Ländern, EU etc. und weltweit interessant, da es die Altersgruppe von 12 bis 99 Jahren, Geschlecht und Herkunft egal miteinbezieht. Es ist eine App die unser Grundbedürfnis befriedigt. Wie kann ich meinen Plan in die Tat umsetzen? Welche Förderungen würden mir zustehen? Ich habe schon ein Gewerbe - steht mir trotzdem eine Förderung zu?

Antwort

Der Bund sowie die Bundesländer bieten unterschiedliche Förderprogramme für Existenzgründerinnen und Existenzgründer oder Unternehmen an. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig, zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, z. B. Beratungsförderung oder Investitionsförderung. Jedes Förderprogramm hat eine eigene Richtlinie in der u. a. die Antragstellung geregelt ist.

Für Entwicklungsvorhaben kann ein Zuschuss von bis zu 45 % der förderfähigen Kosten (maximal 550.000 Euro) über das „Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)" geleistet werden. Im Rahmen der Förderung kann auch eine Durchführbarkeitsstudie für das Entwicklungsvorhaben gemacht werden. Weitere Informationen, die Anträge sowie die Ansprechpartnerin oder den Ansprechpartner finden Sie auf der Webseite von ZIM.

Alternativ kann für innovative, auch nichttechnische, Vorhaben das Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) infrage kommen. Der dritte Förderaufruf im Bereich Bildung und Informationszugang mit hohem „social imapct" soll noch diesen Herbst starten. Wenn neue Anträge gestellt werden können, wird dies auf der Webseite des BMWK veröffentlicht.

Überdies kann eine Beratung für eine Potenzialanalyse und das Realisierungskonzept des Vorhabens sinnvoll sein. „Go-inno" bietet hierfür einen Zuschuss von 50 % für derartige Beratungen durch autorisierte Beratungsunternehmen an.

Sollten Sie darüber hinaus Bedarf an Fremdkapital haben für Ihren Finanzierungsplan, bietet es sich an, den ERP-Gründerkredit - StartGeld der KfW zu beantragen. Gefördert werden können alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme eines Unternehmens und Erwerb einer tätigen Beteiligung sowie Festigungsmaßnahmen innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Es können bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs mit maximal 125.000 Euro gefördert werden. Dieses Darlehen richtet sich auch an Existenzgründer mit wenig oder keinem Eigenkapital. Anträge sind bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe. Die Bank prüft Ihre Bonität, das Geschäftskonzept, Ihre fachliche Qualifikation sowie Ihre Produkt- und Branchenkenntnisse. Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ist nicht möglich. Nähere Informationen erhalten Sie über die Hotline der KfW unter der Telefonnummer 0800 5399001.

Für Bestandunternehmen oder einem Finanzbedarf oberhalb von 125.000 Euro wäre der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW ein geeignetes Förderdarlehen.

Quelle:
Team des Infotelefons zu Mittelstand und Existenzgründung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 20:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Tel.: 030-340 60 65 60

Stand:
September 2020

Tipps der Redaktion:

Hotline 030-340 60 65 60 Für allgemeine Fragen
Montag bis Donnerstag: 8:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
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