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Investment in eigene UG: INVEST-Förderprogramm?

Frage

Ich habe im November 2018 eine UG gegründet und bin hier als Geschäftsführerin eingetragen. Das Unternehmen wird aktuell alleine von mir finanziell geführt. Nun stehe ich vor der Entscheidung, erneut Geld ins Unternehmen einzuzahlen und hatte ursprünglich geplant, dies als Darlehen zu tun. Mir wurde jedoch geraten, als Investor hier aufzutreten und den Betrag (>10.000 Euro) als Investitionssumme in das Unternehmen zu geben, so, dass ich mich für die INVEST-Förderung von 20% Steuerfreibetrag bewerben kann. Ist es zulässig, dass ich als Gründer auch zeitgleich als Investor für die UG auftrete und mich für das INVEST-Förderprogramm qualifiziere?

Antwort

Der Ihnen gegebene Ratschlag ist leider falsch. Als Eigentümerin und / oder Geschäftsführerin des über den INVEST-Zuschuss begünstigten Unternehmens können Sie nicht gleichzeitig als Investorin agieren.

Punkt 4.1.2 der INVEST-Förderrichtlinie (Quelle: Förderdatenbank des Bundes) legt fest: „Der Investor … darf nicht bereits mittelbar oder unmittelbar Anteile des Unternehmens halten. … Er darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein.“ Anlage A, Abschnitt IX präzisiert: „Der Investor … gilt als mit dem Unternehmen verbunden, wenn er …

  • Angestellter des Unternehmens war/ist,
  • in der Geschäftsleitung des Unternehmens, eines mit diesem Unternehmen verbundenen Unternehmens (gemäß KMU-Definition der Kommission, vgl. Anlage A Abschnitt III) oder einer Tochtergesellschaft tätig war/ist,
  • …“

Quelle: Holger Richter
BMWi-Förderberatung
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April 2019

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